Seit 2020 finanzierten, so Griese weiter, die Kommunen diese Einrichtungen komplett aus kommunalen Mitteln der Eingliederungshilfe, obwohl es sich hierbei um „Mischeinrichtungen zwischen Schule und Eingliederungshilfe“ handele. Die Kinder und Jugendlichen erfüllten in diesen Einrichtungen nämlich auch ihre Schulpflicht. „Tatsächlich müssten also Land und Kommunen gemeinsam die Tagesbildungsstätten finanzieren.“
Hinzu kommt, dass mehrere Gerichtsurteile die alleinige Finanzierung aus den kommunalen Mitteln der Eingliederungshilfe für rechtswidrig erklärt haben. „Auch das Landessozialgericht Niedersachsen hat bestätigt, dass die finanzielle Verantwortung nicht allein bei den Kommunen liege“, so Griese: „Unsere Hinweise an die Landesregierung sind in der Vergangenheit jedoch ohne Ergebnis geblieben.“
„Es kann nicht sein, dass die Kommunen die kompletten Kosten weiterhin allein tragen, obwohl dies rechtswidrig ist“, erklärt Griese abschließend.
20. Februar 2024
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