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6. Ratsmitgliederkonferenz
am 29. Oktober 2024

Die nächste Ratsmitgliederkonferenz des Niedersächsischen Städtetages findet am 29. Oktober 2024 ab 17:00 Uhr als Videokonferenz statt.

Hier geht es direkt zur Anmeldung.

Die diesjährige Ratsmitgliederkonferenz des Niedersächsischen Städtetages findet am Dienstag, 29. Oktober 2024 von 17:00 Uhr bis ca. 19:30 Uhr als Onlinekonferenz statt. Präsident Jürgen Krogmann (Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg), Vizepräsident Frank Klingebiel (Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter) und Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning laden alle Mitglieder der Räte der Mitgliedsstädte, - gemeinden und –samtgemeinden herzlich dazu ein. Nach einer Begrüßung durch den Präsidenten ist folgender Ablauf geplant:

Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning
Aktuelles aus der Verbandsarbeit

Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning wird darüber berichten, welche Themen den Verband aktuell bewegen. Zudem wird er einen Ausblick auf die nächste Städteversammlung geben und auf Informationsangebote des Verbandes hinweisen.

Ministerpräsident Stephan Weil MdL
Kommunalrelevante Aktivitäten der Landesregierung

Am 8. November 2022 wurde Stephan Weil MdL zum dritten Mal zum Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen gewählt. Gleich zu Beginn seiner Amtszeit hatte er in der letzten Ratsmitgliederkonferenz über Vorhaben der Landesregierung berichtet, die Belange der Kommunen berühren. In diesem Jahr wird er aktuelle kommunalrelevante Aktivitäten der Landes-regierung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning und
Referatsleiterin Nicole Teuber
Ganztagsrechtsanspruch – Herausforderung für die kommunale Familie

Die Einführung des Ganztagsrechtsanspruchs rückt immer näher. Das Land plant einen Großteil des Rechtsanspruchs in Ganztagsgrundschulen umzusetzen. Der Rechtsanspruch selbst richtet sich gegen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also mit wenigen Ausnahmen gegen die kreisfreien Städte, Landkreise und die Region Hannover. Da die Landkreise und die Region Hannover keine kommunalen Träger der Grundschulen sind, bedarf es für die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Ganztagsschulen der freiwilligen Unterstützung durch die kreisangehörigen / regionsangehörigen Kommunen.

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