Hilfsnavigation
Wappen Niedersächsischer Städtetag
Volltextsuche

Seiteninhalt

Pressemitteilungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände

Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände
Niedersachsens

Niedersächsischer Städtetag * Prinzenstraße 17 * 30159 Hannover

Pressemitteilung Nr. 9 / 2020

 Kommunen halten neue Corona-Verordnung weiter für zu kompliziert!

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände bewertet die heute vorgestellte Neufassung der Corona-Verordnung des Landes als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, hält sie insgesamt aber immer noch für deutlich zu kompliziert. Ferner kritisieren die kommunalen Spitzenverbände die unangemessene Anhörungsfrist. „Wir hatten weniger als einen Arbeitstag Zeit, unsere Mitglieder zu beteiligen und die Stellungnahmen auszuwerten. Inhaltlich begrüßen wir, dass die neue Verordnung in verschiedene Teile übersichtlich gegliedert und einen allgemeinen Teil mit den wesentlichen Vorschriften enthält. Allerdings ist unsere mehrfach vorgetragene Anregung einer deutlichen Verkürzung und Vereinfachung der Verordnung entgegen Zusagen der Landesregierung zu unserem Bedauern nicht aufgegriffen worden“, erklärte Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning vom Niedersächsischen Städtetag. 

 „Die Verordnung ist auch in ihrer neuen Struktur für die zur Umsetzung berufenen Verwaltungen wie für die Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar. Zentraler Kritikpunkt bleibt die unklare Regelung in § 1 hinsichtlich der zulässigen Personenzahl im privaten Raum. Dies gefährdet die Akzeptanz der Verordnung in der Bevölkerung in erheblichem Maße und stellt den Vollzug vor erhebliche Probleme. Des Weiteren beinhaltet der Entwurf zahlreiche Unklarheiten und Widersprüche. Unklar scheint nach dem zur Anhörung vorgelegtem Entwurf die Besucherregelung in den Alten- und Pflegeheimen, die aus unserer Sicht keineswegs über Hygienekonzepte der Einrichtungsträger gesteuert werden darf“, stellte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer fest. 

„Ausdrücklich begrüßen die Kommunen die vorgesehene Geltungsdauer der neuen Verordnung bis zum 31. August 2020. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass die Verordnung nicht wie bisher spätestens in einem zweiwöchigen Rhythmus geändert wird und die Zeit für eine wirkliche Neustrukturierung genutzt wird“, ergänzte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips.

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Mobil: 0172-53975-16

Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände
Niedersachsens

Niedersächsischer Städtetag * Prinzenstraße 17 * 30159 Hannover

Gemeinsame Pressemitteilung Nr. 8 / 2020

Land und Kommunen: Einigkeit bei Rettungsschirm für Kommunen!

Land und Kommunen haben ein Gesamtpaket zur Unterstützung der Kommunen aus Landesmitteln von insgesamt 1,1 Milliarden Euro vereinbart. Der Niedersächsische Finanzminister, Reinhold Hilbers, und der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Städtetagspräsident und Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg) als Verhandlungsführer der Kommunalen Spitzenverbände, begrüßten übereinstimmend die Eckpunkte: „Die konstruktiven Gespräche zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden haben zu einem guten Ergebnis geführt! Gemeinsam haben wir einen kommunalen Rettungsschirm aufgespannt!“

Statement von Finanzminister Reinhold Hilbers

Finanzminister Reinhold Hilbers hob besonders die gewonnene Planungssicherheit für alle Beteiligten hervor: „Niedersachsen ist ein kommunalfreundliches Land. Wir brauchen und wollen funktionsfähige Kommunen, sitzen aber letztlich alle im selben Boot. Mit der getroffenen Vereinbarung ist uns gemeinsam ein Ausgleich der Leistungsfähigkeit des Landes und der notwendigen schnellen Liquiditätssicherung der Kommunen gelungen.“ Nachdem das Land kurzfristig die Kommunen mit über einer Milliarde Euro unterstützen wird, werden die Kommunen in den Folgejahren 350 Millionen Euro ausgleichen. Mit dem Finanzpaket konnten alle offenen Punkte wie der Härtefallfonds für beitragsfreie Kindergärten, die Erstattung Corona-bedingter Ausfälle von Elternbeiträgen und das Kommunale Investitionsprogramm ausgeräumt werden. Das Landesprogramm Kindergarteninvestitionen wird durch ein Bundesprogramm ersetzt. Der Landeszuschuss nach AG SGB II wird zunächst fixiert, die Landesleistung für Systemadministratoren an Schulen wird dieses Jahr verdoppelt. „Mir ist es wichtig, dass wir gemeinsam mit den Kommunen eine für alle Seiten tragbare Kompromiss gefunden haben. So haben wir die Grundlage für ein weiterhin verlässliches Miteinander geschaffen“, erklärte Hilbers.

Statement von Innenminister Boris Pistorius

„Unsere Kommunen sind systemrelevant. Mit dem 1,1 Mrd. EUR schweren Rettungsschirm schützen wir sie in der Krise, stabilisieren ihre Haushalte und schaffen Luft für Investitionen. Das sichert notwendige Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger und stärkt auch die Wirtschaft. Damit setzt die Landesregierung ein starkes Zeichen für die kommunale Selbstverwaltung und gibt Sicherheit in schwierigen Zeiten“, erklärt Innenminister Boris Pistorius.

Statement der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände

Besonders der Ausgleich für die Gewerbesteuerausfälle in 2020 ist zu begrüßen: „Wir sind erleichtert, dass das Land die im Konjunkturpaket des Bundes vorgesehene Kompensation der Gewerbesteuerausfälle unterstützt. Damit stehen insgesamt 814 Millionen Euro für die Kompensation von Gewerbesteuerausfällen in Niedersachsen bereit. Das ist für die Städte und Gemeinden überlebenswichtig!“, sagte der Präsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg, Ulrich Mädge. Wichtig sei auch, dass das Land darüber hinaus den kommunalen Finanzausgleich mit rd. 600 Mio. Euro unterstütze. Ein Einbrechen des kommunalen Finanzausgleichs um diesen gewaltigen Betrag im kommenden Jahr würde alle Kommunen, also Städte, Gemeinden und Landkreise, in große Finanznot bringen.

„Für die Landkreise und die Region Hannover ist wichtig, dass in diesem Zusammenhang der Landeszuschuss im SGB II in Höhe von 142 Mio. Euro für die beiden Haushaltsjahre 2020 und 2021 gesichert und die Mittel wieder in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt werden. Dieser Aspekt sichert das Engagement des Bundes zur Entlastung der Kreisebene im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende ab,“ unterstrich der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, Landkreis Celle.

Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, fügte hinzu: „Das Schutzschild beinhaltet neben den großen Positionen Gewerbesteuer und des kommunalen Finanzausgleiches (KFA) auch die Verpflichtung des Landes zur ungeschmälerten Weiterleitung aller Bundesprogramme, insbesondere der KiTa-Investitionen in Höhe von 94 Mio. Euro. Wichtig war auch, mit der Verdopplung der Gelder für die EDV-Administratoren an Schulen einen ersten Schritt zur dauerhaften Verstetigung und zur Sicherstellung der Digitalisierung an Schulen getan zu haben! Sonstige Belastungen der Corona-Krise sollen durch die 89 Mio. Euro an die Gemeinden abgefedert werden."

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Mobil: 0172-53975-16

Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände
Niedersachsens

Niedersächsischer Städtetag * Prinzenstraße 17 * 30159 Hannover

Pressemitteilung Nr. 7 / 2020
Corona-Stufenplan konsequent umsetzen!

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände erwartet, dass das Land den erst Montag vorgestellten Stufenplan „Neuer Alltag in Niedersachsen“ trotz der heutigen Beschlüsse auf Bundesebene konsequent und lageangepasst umsetzt.

Bund und Länder dürfen die Verantwortung für die Bewältigung der Corona-Krise nicht auf die kommunale Ebene abschieben. „Die Kommunen können nicht Lückenbüßer sein, weil sich Bund und Ländern nicht (mehr) einigen können“, fasste Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zusammen: „Wichtig ist in zentralen Fragen ein abgestimmtes Vorgehen auf Landesebene oder zumindest auf regionaler Ebene. Man kann eine Pandemie nicht in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bekämpfen.“

Kritisch bewerten die niedersächsischen Kommunen die vorgesehene Regelung, wonach die Länder sicherstellen müssen, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ein „konsequentes Beschränkungskonzept“ umsetzen müssen. „Ein solches Vorgehen allein ist nicht zielführend. Das Virus hält sich nicht an Kreisgrenzen. Die Gefährdungslage und eventuelle Beschränkungen müssen mindestens regional bewertet werden. Wir können auch nicht nachvollziehen, auf welcher Basis diese Zahl ermittelt wurde. Hier besteht hoher Gesprächsbedarf“, so Prof. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages.

Würden unterschiedliche Strategien verfolgt, entstünde ein nicht steuerbarer „Corona-Tourismus“ zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten. „Die Akzeptanz der Bevölkerung würde dadurch erheblich leiden.“, so Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Mobil: 0172-53975-16

Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände
Niedersachsens

Niedersächsischer Städtetag * Prinzenstraße 17 * 30159 Hannover

Pressemitteilung Nr. 6 / 2020
Kommunen begrüßen Kita-Öffnung – mahnen aber strukturiertes Vorgehen an

Die Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen begrüßen, dass das Kultusministerium einen ersten Entwurf für eine Exit-Strategie zur Wiedereröffnung der Kindertagesstätten vorgelegt hat. „Damit schafft das Land eine Perspektive für Eltern und Kinder. Dies war sehr wichtig.“, erklärte Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, stellvertretend für alle drei Spitzenverbände. Die Ausweitung der Notbetreuung und der Wiedereinstieg in den Regelbetrieb müssen aber auch funktionieren. Daher legen die Kommunalen Spitzenverbände insbesondere auf folgende Punkte besonderen Wert:

 

  1. Derzeit befinden sich rd. 25.000 Kinder in der Notbetreuung. Diese Zahl wird sich in den kommenden Wochen vervielfachen. Die Auswahl der in die Notbetreuung aufzunehmenden Kinder wird künftig nicht im Rahmen einer Einzelfallprüfung erfolgen können, sondern bedarf objektiver Kriterien. Die Verbände regen daher an, dass die Aufnahme weiterer Kinder in die Notbetreuung anhand objektiver Kriterien (bspw. Alter) erfolgt.

  2. Die Verbände fordern zudem, dass der Fachkraft-Kind-Schlüssel während der Corona-Pandemie keine Anwendung findet. Hintergrund der Forderung ist die Erwartung der Kommunen, dass die Ausfälle bei den Fachkräften wegen tatsächlicher Erkrankung oder Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht unerheblich sein dürften.

  3. Schließlich weisen die Kommunen darauf hin, dass die Rahmenbedingung für eine weitere Ausweitung der Notbetreuung sehr kurzfristig geschaffen werden müssen. Dies betrifft bspw. einen Musterhygieneplan für Kindertagesstätten. Das Fehlen derartige Regelungen wurde von Seiten der Kommunalen Spitzenverbände bereits wiederholt angemahnt.

Schließlich muss das Land auch einsehen, dass die monatelange Notbetreuung und die damit einhergehenden Betragsausfälle zu erheblichen Defiziten in den kommunalen Haushalten geführt haben und weiter führen werden. Die Kommunen erwarten, dass das Land diese Beitragsausfälle noch im laufenden Haushaltsjahr vollständig kompensiert.

 

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Mobil: 0172-53975-16

Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände
Niedersachsens

Niedersächsische Staatskanzlei

Niedersächsischer Städtetag * Prinzenstraße 17 * 30159 Hannover

Pressemitteilung Nr. 5 / 2020
Gespräche über finanzielle Unterstützung für die niedersächsischen Kommunen in der Corona-Krise

Am heutigen Freitag hat sich Ministerpräsident Stephan Weil in einer Videokonferenz ausführlich mit den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände über etwaige Unterstützungsleistungen von Bund und Land an die Kommunale Familie ausgetauscht.

Die Kommunalen Spitzenverbände haben in dem Gespräch hohe Einnahmeausfälle im Zusammenhang mit der Corona Krise dargelegt. Es gibt insbesondere im Bereich der Gewerbesteuern, aber auch bei Einkommens- und Umsatzsteuern enorme Steuerausfälle. Darüber hinaus gibt es Einnahmeausfälle durch die Schließung von zahlreichen Einrichtungen – wie Kindertagesstätten, Schwimmbädern oder kommunalen Kultureinrichtungen. Zusätzliche Kosten entstehen an anderer Stelle, wie beispielsweise bei den kommunalen Krankenhäusern, bei denen Operationen verschoben wurden und aktuell viele Betten nicht belegt sind. Einige kommunale Bereiche haben gleichzeitig einen sehr viel höheren Arbeits- und Personalaufwand, insbesondere natürlich die örtlichen Gesundheitsämter. (Hier werden u.a. die Corona-Infektionsketten nachverfolgt.)

Ministerpräsident Weil zeigte großes Verständnis für die von den Kommunalvertretern geschilderten Probleme. Was die enormen Steuerausfälle angehe, säße man allerdings im gleichen Boot. Auch das Land sehe sich mit erheblichen Einnahmeausfällen konfrontiert.  Die finanziellen Schwierigkeiten im Bereich der Krankenhäuser gebe es auch beim Land, hierüber werde man sich am kommenden Dienstag mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn austauschen.

Für die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände warben der Präsident des Niedersächsischen Städtetags, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg), der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe (Landkreis Celle) und der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes Marco Trips um Unterstützung durch das Land und durch den Bund. Der Bund sei insbesondere in den Bereichen der zusätzlichen Kosten der kommunalen Krankenhäuser und bei einem Investitionsprogramm für die Kommunen gefordert.

Die Kommunalen Spitzenverbände werden jetzt in einem ersten Schritt die kommunalbetrieblichen Einnahmeausfälle und Ausgabensteigerungen in den Bereichen Kindertagesstätten, ÖPNV, Schwimmbäder, Museen, Tourismus etc. näher spezifizieren und mit der Landesregierung  erörtern.

Im Rahmen einer mittelfristigen Perspektive sollen unter Federführung des Niedersächsischen Finanzministers Reinhold Hilbers und Beteiligung der weiteren betroffen Ministerien die schwerwiegenderen Themen der Hilfen für Steuerausfälle und der Sicherung eines auskömmlichen Kommunalen Finanzausgleiches erörtert werden. 

Das Land muss seine Haushaltsplanungen völlig neu angehen. Noch liege, so Ministerpräsident Stephan Weil, die nächste Steuerschätzung nicht vor. Erst danach werde man im Zusammenhang mit einem etwaigen zweiten Nachtragshaushalt und den regulären Haushaltsberatungen eine eventuelle finanzielle Unterstützung für die Kommunen  konkretisieren können.

Notwendige Änderungen im Kommunalen Haushaltsrecht werden unter Federführung des Niedersächsischen Innenministers erörtert werden.

Abschließend haben Land und Kommunen vereinbart, den heutigen konstruktiven Austausch in den nächsten Wochen und Monaten weiterzuführen.

 24. April 2020

 Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages,
Mobil: 0172-53975-16

 

Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände
Niedersachsens

Niedersächsisches Kultusministerium

Niedersächsischer Städtetag * Prinzenstraße 17 * 30159 Hannover

Pressemitteilung Nr. 4 / 2020
Vertiefung der Gespräche über Ausweitung der Notbetreuung in Niedersachsen

In einer konstruktiven Telefonschalte am Montag haben sich das Niedersächsische Kultusministerium und die Kommunalen Spitzenverbände über die weitere Linie bei der sukzessiven Ausweitung der Notbetreuung verständig. Ziel war und ist, den Gesundheitsschutz und die Begrenzung von Neuinfektionen mit der notwenigen Entlastung der Eltern in der derzeit außerordentlich belastenden Situation praxistauglich miteinander in Einklang zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte das Ministerium den Trägern der Jugendhilfe am vergangenen Freitag bereits erste empfehlende Hinweise in einem Informationsschreiben zukommen lassen.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne betonte in dem Gespräch am Montag, dass die Hinweise nach wie vor unter der Prämisse stehen, dass die Einrichtungsträger Spielraum haben, die Notbetreuung vor Ort konkret umzusetzen, da die Notbetreuung nicht den Regelungen des Kindertagesstättengesetzes unterliegt. „Insofern haben wir orientierende Hinweise herausgegeben. Die Auslegung muss vor Ort passieren. Dass die Notbetreuung im Sinne der Eltern und des Gesundheitsschutzes geschieht, ist unsere gemeinsame Leitlinie“, so Tonne.

Das gilt auch für den Hinweis aus dem Kultusministerium, dass mit Blick auf den Infektionsschutz nicht mehr als fünf Kinder in einer Notbetreuungsgruppe untergebracht werden sollen. Zudem gilt nach wie vor, dass die beispielhafte Nennung von Berufsgruppen weder abschließend ist, noch einen Rechtsanspruch begründet. Es kann Eltern in anderen Berufsgruppen geben, die Notbetreuung benötigen und erhalten; auch kann es Eltern aus genannten Berufsgruppen geben, die keinen Platz in einer Notbetreuung erhalten. Vielmehr muss auf die konkrete Situation abgehoben werden.

Tonne: „Zudem haben wir einvernehmlich unterstrichen, dass die Umsetzung ab heute nur schrittweise zu realisieren ist. Außerdem habe ich betont, dass es sich bei der oft zitierten Formulierung des Schließungshorizontes „bis zu den Sommerferien“ um einen Planungszeitraum handelt, der keineswegs in Stein gemeißelt ist: Die Entscheidung, wie es weitergeht bei den Kitas wird etwa alle zwei Wochen in Anbetracht der Infektionslage neu bewertet. Der Infektions- und Gesundheitsschutz hat Vorrang. Das gilt in der Corona-Krise grundsätzlich, galt für die Schulen und soll auch für den frühkindlichen Bereich gelten. Dabei orientieren wir uns an dem Zweiwochen-Rhythmus der Gespräche zwischen Bund und Ländern. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass die Kommunalen Spitzenverbände das auch so sehen und sich bei der Vertiefung entsprechender Szenarien einbringen wollen. Darüber werden wir weiter gemeinsame Gespräche führen.“

Gegenüber den Kommunalen Spitzenverbänden wies Minister Tonne zudem auf die in dem Informationsschreiben vom Freitag genannten Möglichkeiten hin, auch die Kindertagespflege für die Notbetreuung nutzen zu können. Insbesondere gelten auch hier die Kriterien für die Aufnahme von bis zu fünf Kindern.

Für die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning, wichtig seien insbesondere die Aussage des Ministers, dass die Ausweitung der Notbetreuung in dieser Woche nur schrittweise geschehen könne, sowie der Hinweis auf den nur empfehlenden Charakter des Schreibens vom vergangenen Freitag. Dies werde bei der Umsetzung vor Ort helfen. Die weiteren Schritte in Richtung einer Öffnung der Kitas, über die jetzt in einem 14-tägigen Rhythmus zu sprechen sein wird, möchten die kommunalen Spitzenverbände nun in der gewohnt konstruktiven Kooperation mit dem Kultusministerium begleiten.

21. April 2020

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Mobil: 0172-53975-16



Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände
Niedersachsens

Niedersächsischer Städtetag * Prinzenstraße 17 * 30159 Hannover

Pressemitteilung Nr. 3 / 2020
Notbetreuung in Kitas außer Kontrolle!

 Mit Empörung reagiert die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzendverbände auf das Vorgehen des Kultusministeriums in Sachen Kita-Notbetreuung. Die Bewältigung der Corona-Krise erfordert in allen Bereichen eine enge Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den Kommunen, auch im Bereich der frühkindlichen Bildung. Die Arbeitsgemeinschaft hatte das Ministerium bereits vor zwei Wochen darauf hingewiesen, dass die Schließung von Kindertagesstätten von Freitag bis Montag möglicherweise gerade noch funktionieren mag; die seitens des Kultusministeriums jetzt in Aussicht genommene erhebliche Ausweitung der Notbetreuung ist aber keinesfalls von Freitag auf Montag realisierbar.

Gleichwohl hat Kultusminister Tonne die Kommunen heute ohne vorherige Abstimmung mit einem Kriterienkatalog für die Lockerung der Notbetreuung in Kindertagesstätten vor vollendete Tatsachen gestellt. Damit stellt er die Kommunen bei der Umsetzung der Notbetreuung in den Kitas am kommenden Montag vor unlösbare Probleme. Die neuen Kriterien für die Lockerung der Notbetreuung in Kindertagesstätten öffnen nämlich einem Großteil der Bevölkerung die Inanspruchnahme der Notbetreuung in Kitas. Damit ist es ab Montag rechtlich fast unmöglich, Eltern die Nachfrage auf einen Platz in der Notbetreuung zu verwehren. So könnten die erzielten Erfolge bei der Bekämpfung des Corona-Virus in Frage gestellt werden.

 Minister Tonne hat heute Abend in einer Pressemitteilung anerkannt, dass die Neuregelungen nicht bereits am kommenden Montag, sondern erst im Laufe der kommenden Woche sukzessive vor Ort umgesetzt werden können. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl ist es aus Sicht der Kommunen, die nach wie vor mit aller Kraft für eine Eindämmung der Corona-Epidemie kämpfen, ein falsches und gefährliches Signal, am Freitagnachmittag ohne Abstimmung alle Dämme für die Notbetreuung in den Kitas und Schulen einzureißen.  

 7. April 2020

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Mobil: 0172-53975-16

Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände
Niedersachsens

Niedersächsischer Städtetag * Prinzenstraße 17 * 30159 Hannover

Pressemitteilung Nr. 2 / 2020
Kommunale Spitzenverbände unterstützen die Bemühungen um die Glücksspielbehörde!

 Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände unterstützt die Bemühungen des Niedersächsischen Wirtschaftsministers, Dr. Bernd Althusmann, die neue Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für länderübergreifende Glücksspielangebote – vor allem im Internet – in Niedersachsen anzusiedeln.

 Dazu erklärte Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST):

 „Die Landesregierung kann mit der Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände bei diesem Vorhaben rechnen! Eine solche bundesweite Behörde in Niedersachsen anzusiedeln, ist aufgrund der hohen Kompetenz des Landes in diesem Bereich ausdrücklich zu begrüßen.“

Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer, ergänzte: „Die Überwachung des Glücksspielrechts vollzieht sich weitgehend digital und kann hervorragend auch im ländlichen Raum organisiert werden. Daher sind konkrete Initiativen zum frühen Zeitpunkt ein wichtiges und richtiges Signal.“

 Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Dr. Marco Trips, teilte mit:

 „Im Rahmen der Diskussionen um gleichwertige Lebensverhältnisse sind sich alle Experten einig, dass die Ansiedlung von neuen Behörden in strukturschwachen Gegenden positive Auswirkungen hat. Bayern hat es mit Ministerien und Landesämtern vorgemacht. Wenn sich die Chance ergibt, sollte die Glücksspielbehörde in Niedersachsens ländlichem Raum angesiedelt werden.“

 

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Mobil: 0172-53975-16

Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände
Niedersachsens

Niedersächsischer Städtetag * Prinzenstraße 17 * 30159 Hannover

Pressemitteilung Nr. 1 / 2020
Kommunale Spitzenverbände fordern finanzielle Unterstützung für Klima, Krankenhausversorgung, Kita sowie Brand- und Katastro-phenschutz!

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände fordert, einen großen Teil des Haushaltsüberschusses 2019 für kommunale Investitionskraft in den Bereichen quantitativer Ausbau von Kindertagesstätten, kommunaler Klimaschutz, stationäre Krankenhausversorgung sowie Brand- und Katastrophenschutz einzusetzen.
Dazu erklärte Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST):
„Klimaschutz findet in den Kommunen statt! Die kommunale Gebäudewirtschaft mit ihren Einsparpotenzialen im Bereich Wärme und Strom, die Gestaltung der Verkehrswende in den Kommunen, die klimagerechte Stadtentwicklung sowie der Ausbau der regenerativen Ener-gien in den Kommunen bedürfen einer nachhaltigen finanziellen Beteiligung des Landes!“ Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände wollen auf der Grundlage des Nieder-sächsischen Klimagesetzes, so Dr. Arning weiter, gemeinsam ein Maßnahmenprogramm er-arbeiten, das auch den kommunalen Klimaschutz sowie kommunale Klimaanpassungsmaß-nahmen voranbringe und unterstütze: „Ohne finanzielle Beteiligung des Landes können die Kommunen diese Herausforderungen allerdings nicht bewältigen!“
Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer, ergänzte: „Die Beratungen der Enquete-Kommission des Landtages haben einen immensen Nachholbedarf für die niedersächsischen Krankenhäuser bestätigt. Die bereits auf dem Tisch liegenden Bauvorhaben können nicht aus dem jährlichen Investitionsprogramm bedient wer-den. Es muss jetzt Vorsorge für eine gleichwertige bürgernahe Versorgung in allen Landestei-len getroffen werden. Dringender Handlungsbedarf besteht auch für eine Modernisierung der Fahrzeuge im Katastrophenschutz. Man kann den aktuellen Gefahren nicht mit einer Aus-stattung aus den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts begegnen.“
Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Dr. Marco Trips, teilte mit:
Auch im Bereich der Investitionen für Kindergärten und Krippen besteht nach wie vor ein sehr großer Bedarf in den Gemeinden. Die Beitragsfreiheit hat zu einer gesteigerten Nachfra-ge der Eltern geführt. Die bisherigen Förderprogramme des Landes für den Bau von weiteren Krippen- und Kindergartenräumen sind überzeichnet. Hier könnte mit einem Teil des Haus-haltsüberschusses geholfen werden, den Betreuungsbedarf der Eltern zu decken. Auch die niedersächsischen Feuerwehren stehen im Rahmen von zunehmenden Brandgefahren durch Trockenheit auf der einen und mehr Starkregenereignisse auf der anderen Seite vor immer herausfordernden Aufgaben. Hier sollte die Landesregierung eine zusätzliche Investitionsför-derung vorsehen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch eine leistungsfähige Feuerwehr zu verbessern.

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Mobil: 0172-53975-16