Die Mitglieder der Oberbürgermeisterkonferenz würden daher die Aktivitäten der Landesregierung und den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Oktober ausdrücklich begrüßen. Damit werde der Bund aufgefordert, noch im Jahr 2023 über ein Vorschaltgesetz ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von 5 Mrd. € aufzulegen. „Sollte dieses Vorschaltgesetz aber nicht kommen, sehen wir auch das Land in der Pflicht, im Rahmen eines landeseigenen Rettungsschirmes finanzielle Verantwortung für die Krankenhäuser in Niedersachsen zu übernehmen“, so Griese weiter.
„Regionale Gesundheitszentren können wir uns an ehemaligen Krankenhausstandorten vorstellen, sofern Krankenhäuser im Rahmen des bevorstehenden Umstrukturierungsprozesses im Krankenhaussektor schließen müssen. Eine davon unabhängige Förderung von Regionalen Gesundheitszentren über die Krankenhausfinanzierung an jedwedem Standort lehnen wir dagegen kategorisch ab“, erklärt Griese abschließend.
3. November 2023
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