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Über uns

Der Niedersächsische Städtetag ist ein kommunaler Spitzenverband, dem 122 Städte und Gemeinden mit rund 4,7 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern sowie die Region Hannover, die Seestadt Bremerhaven, der Regionalverband Braunschweig und die GovConnect GmbH (als außerordentliche Mitglieder) angehören. Er repräsentiert rund 60% der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Niedersachsen.

Der Verband ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert, um unabhängig von staatlicher Aufsicht und staatlichen Einflüssen zu sein. Staatliche Zuschüsse werden nicht gewährt. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Niedersächsische Städtetag ( NST ) ist Landesverband des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).

Mitgliederstruktur

10 kreisfreie Städte ( einschließlich Göttingen und Hannover )
7 große selbständige Städte
50 selbständige Städte und Gemeinden
50  kreisangehörige Städte und Gemeinden
5 Samtgemeinden
Regionalverband Braunschweig *
Region Hannover *
Seestadt Bremerhaven *
GovConnect GmbH*
* außerordentliche Mitglieder

Kommunale Selbstverwaltung

Die Kommunen bilden im föderativen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland die dritte Säule unseres Staates. Ebenso wie bei Bund und Ländern erfolgt ihre Willensbildung in Volksvertretungen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind. Die Stellung der Städte und Gemeinden in unserer Gesellschaft sowie die Pflichten von Bund und Land gegenüber den Kommunen ergeben sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Niedersächsischen Verfassung und aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Durch Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Art. 57 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung wird die kommunale Selbstverwaltung garantiert.

Aufgaben des Verbandes

Aus der Stellung der Städte und Gemeinden ergeben sich auch die Aufgaben des Niedersächsischen Städtetages. Er vertritt - ebenso wie Bundestag und Landtag - öffentliche Anliegen zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner in den Städten und Gemeinden Niedersachsens. Daher bestimmt Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung:
"Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden oder die Landkreise unmittelbar berühren, sind die kommunalen Spitzenverbände zu hören."
Der Niedersächsische Städtetag hat die satzungsmäßigen Aufgaben,
seine Mitglieder durch Beratung und Vermittlung des Erfahrungsaustausches in ihrer Arbeit zu fördern,
die gemeinsamen Belange wahrzunehmen und gegenüber Landtag und Landesregierung zu vertreten.
In der Praxis geschieht dies, indem die öffentlichen Interessen der Städte und Gemeinden durch den Niedersächsischen Städtetag vertreten werden. Er bringt in die Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und  Verwaltungsvorschriften, die die Kommunen betreffen oder von ihnen ausgeführt werden müssen, den kommunalen Sachverstand ein. Dadurch soll eine praxisgerechte, bürgernahe und effiziente Verwaltung ermöglicht werden.