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Pressemitteilung Nr. 10 / 2023 Flüchtlingsgipfel

„Die Leistungsbilanz der Bundesregierung bei der Unterstützung von Ländern und Kommunen zur Aufnahme, Unterbringung einschließlich Unterbringungsvorhaltung, Integration und Bildung von Geflüchteten und Vertriebenen ist äußerst überschaubar: Die Kosten der Unterbringung von zu uns geflüchteten Menschen und die Kosten der Unterbringungsvorhaltung werden nicht vollständig ausgeglichen. Bundesgelder für die Integration und Bildung von Geflüchteten und Vertriebenen fehlen völlig. Die sogenannte finanzielle Unterstützung kommt in homöopathischen Dosen und nur unregelmäßig - je nach Kassenlage des Bundes - bei den Kommunen an. Die BImA-Immobilienliste hilft uns überhaupt nicht. Und schließlich sind wir mit Blick auf den Schutz der EU-Außengrenzen und damit vor illegaler Migration sowie auf die Steuerung der Migration innerhalb der EU keinen Millimeter weitergekommen“, stellt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), zusammenfassend fest: „Während in Berlin geprüft und weitere Arbeitskreise eingerichtet werden, steht den Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten das Wasser bis zum Hals. Es müssen nun endlich valide Ergebnisse auf den Tisch.“

„An oberster Stelle steht, dass die Kommunen substanziell und kontinuierlich unterstützt werden müssen“, so der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Stadt Oldenburg): „Der Niedersächsische Städtetag fordert eine vollständige und dauerhafte Finanzierung der kommunalen Lasten der Zuwanderungspolitik von Bund und Land sowie die Erstattung der kommunalen Integrationskosten. Dabei muss die finanzielle Unterstützung dynamisch an die steigenden Flüchtlingszahlen angepasst und verstetigt werden – auch die örtliche Situation muss berücksichtigt werden. Die Länder müssen die Mittel durchleiten, ohne dass wir wieder ein halbes Jahr verhandeln.“

„Wir brauchen weiter schlanke ausländerrechtliche Verfahren“, fordert Klingebiel: „Die zuständigen Ausländerbehörden müssen dringend entlastet werden. Änderungen im Aufenthaltsrecht, eine umfassende Digitalisierung der Ausländerbehörden, die verbesserte Einbeziehung von Ländern und kommunalen Spitzenverbänden in die aufenthaltsrechtlichen Gesetzgebungsprozesse des Bundes sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der Personalsituation in den kommunalen Ausländerbehörden gehören in der Prioritätenliste weit nach oben.“

Die Zuwanderung von Geflüchteten habe, so der NST-Vizepräsident Jürgen Krogmann (Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg), die Kommunen gerade bei der Unterbringung vor erheblichen Herausforderung gestellt: „Der Bund und die Länder müssen ihre Aufnahmekapazitäten deutlich ausbauen und auch dauerhaft vorhalten („atmendes System“). Gleichzeitig muss auch der Bund in einem abgestimmten Konzept zwischen den Ebenen eigene Unterbringungskapazitäten zur Erstaufnahme aufbauen, um damit Länder und Kommunen bei hohen Zugangszahlen zu entlasten und dann gerecht verteilen.“

„In all diesen Punkt setzen wir auch auf die Unterstützung und die Kraft der Niedersächsischen Landesregierung, die ebenfalls hohe Erwartungen formuliert hat“, so Klingebiel: „Nun müssen Bund und Länder liefern. Wir schauen am 10. Mai 2023 gespannt nach Berlin.“

2. Mai 2023

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



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