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Pressemitteilung Nr. 9 / 2022:
Insolvenz von Gasanbietern - NST fordert Gesetzgeber zum Handeln auf

„Wenn Insolvenzen von Gasanbietern eintreten sollten oder weitere Gasanbieter Gaslieferungsverträge kündigen, könnte dies zu zusätzlichen erheblichen Verlusten bei Grundversorgern führen. Um die Grundversorger ein Stück weit zu entlasten, käme unseres Erachtens bspw. eine mindestens einjährige Vertragsbindung der Kunden in Betracht.“ erklärt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages (NST), Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), und ergänzt: „Zudem könnte die Möglichkeit zur preislichen Differenzierung für Haushaltskunden zwischen der Ersatz- und Grundversorgung helfen.“ Und weiter: „Der Konflikt in der Ukraine und die Sanktionen gegen Russland könnten die Lage und die negative Entwicklung am Gasmarkt noch zusätzlich verschärfen. Deshalb sehen wir jetzt umso mehr einen Handlungsbedarf beim Gesetzgeber“, begründet Klingebiel die Forderungen des NST.

„Zum Schutz der Grundversorger vor unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen können wir uns die Verkürzung der aktuell bestehenden und den Grundversorger treffenden Frist zur Bekanntgabe einer Preisänderung vorstellen. Mit einer verkürzten Frist könnten die Versorger schneller mit erforderlichen Änderungen (z.B. wegen unvorhergesehener stark steigender Energiebörsenpreise und/ oder Kundenzahlen) reagieren“, erläutert der Vizepräsident des NST, Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Stadt Oldenburg).

„Wir begrüßen den Beschluss der Bundesregierung schon ab Juli die Bürger die von der EEG-Umlage zu entlasten. Wir sehen aber noch weitergehenden Handlungsbedarf zur Entlastung der Endkunden. So müsste der Gesetzgeber Regelungen schaffen, um die Aufgabe der Geschäftstätigkeit ohne Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden zu verhindern bzw. zu erschweren. Auch könnte die Verlängerung der Frist zur Anzeige der Geschäftsaufgabe oder eine verschärfte Prüfung der Energieanbieter bei der Anmeldung des Gewerbes eine Lösung darstellen“, so Klingebiel weiter.

Hintergrund

Insolvenzen oder die Kündigung von Gaslieferungsverträgen durch Gasanbietern mehren sich. Dies führt oft dazu, dass Kunden in die Grundversorgung des jeweils zuständigen Anbieters zurückfallen und diese Grundversorger mitunter mit einem erheblichen finanziellen Aufwand konfrontiert sind. Dies nimmt der NST, auch vor dem Hintergrund einer voraussichtlichen Verschärfung des Problems durch den Krieg in der Ukraine, zum Anlass vom Gesetzgeber energierechtliche Änderungen zum Schutz von Grundversorgern gegen unseriöser Geschäftspraktiken von Energieanbietern sowie ein Gegenlenken bei den sozialen Folgen der massiven Energiepreissteigerungen für Endkunden einzufordern.

9. März 2022

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

1593604_0 (PDF, 239 kB)


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