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Pressemitteilung Nr. 28/2019: Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger/innen konsequent entgegentreten!

„Das Maß an Beleidigung, Bedrohung, Hass und auch Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger/innen muss ernst genommen werden!“, so der Präsident des Niedersächsischen Städtetages (NST), Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg) nach Vorstellung der vom Verband in Auftrag gegebenen Studie „Gewalterfahrungen in kommunalen Verwaltungen“. „Solche Straftaten müssen mit allen Instrumenten des Rechtsstaates konsequent verfolgt werden!“, so Mädge.

Die hohe Beteiligungsquote unserer Mitglieder macht unsere Studie sehr valide, so Mädge weiter. Die Studie zeige folgende Ergebnisse:

·In knapp 30 % der Fälle werde in den Rathäusern mindestens einmal im Monat randaliert.

·Mitarbeiter/innen in den öffentlichen Verwaltungen sind in über der Hälfte der Fälle mindestens monatlich, in einem Drittel der Fälle mindestens wöchentlich verbalen Aggressionen ausgesetzt.

·Mitarbeiter/innen wurden in über 60 % der Fälle bereits bedroht und in gut 40 % der Fälle bereits körperlich angegriffen.

·Bürgermeister/innen sind vor allem von verbalen Aggressionen per E-Mail und sog. Sozialen Netzwerken betroffen. 35 % sind bereits bedroht worden.

Verbands-Vizepräsident und Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Frank Klingebiel ergänzte: „Unsere Sicherheitsbehörden müssen gleichzeitig personell und finanziell entsprechend ausgestattet sein! Jede Straftat sollte dabei auch zur Anzeige gebracht werden.“

„Diejenigen, die sich für unser Gemeinwohl haupt- oder ehrenamtlich Tag und Nacht einsetzen, haben auch den besonderen Schutz des Staates verdient!“, erklärte Mädge.

Der nichtöffentlichen Städteversammlung liegt eine Resolution vor, in der nach den Ergebnissen der Studie insbesondere folgende Forderungen enthalten sind:

·Der Landespräventionsrat muss in die Lage versetzt werden, mit seinen Mitteln bei der Bekämpfung solche Straftaten mitzuwirken.

·Zu prüfen ist, ob der Gewalt mit organisatorischen und baulichen Maßnahmen entgegengewirkt werden kann und wie die Kommunen dabei unterstützt werden können.

·In einem Informationssystem ist sicherzustellen, dass betroffene Amts- und Mandatsträger/innen unverzüglich über alle Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden unterrichtet werden. Amts- und Mandatsträger/innen müssen - unter Berücksichtigung ermittlungstaktischer Gesichtspunkte - zu ihrer Sicherheit umgehend informiert werden, wenn sie auf sog. „Feindeslisten“ stehen oder ihre Namen auf sog. „Schwarze Listen“ kursieren.

·Von den Verantwortlichen für Plattformen sozialer Netzwerke wird erwartet, dass Beleidigungen und Verleumdungen (sog. Hassposts) und vor allem Aufrufe zur Gewalt umgehend gelöscht, die Identität der Täter festgehalten und entsprechende Vorgänge zur Anzeige gebracht werden. Gleichzeitig unterstützt der Niedersächsische Städtetag die Forderung nach einer Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken.

·Die Landesregierung wird aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass bestehende Lücken zu strafrechtlichen Sanktionen von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger/innen, Rettungskräfte und Ehrenamtliche geschlossen werden. Erforderlich könnte eine Klarstellung in den §§ 113/114 StGB durch eine passgenauere Definition des Amtsträgerbegriffs im StGB sein. Darüber hinaus ist der Vorschlag zu prüfen, einen § 238a in das StGB aufzunehmen, mit dem die Nachstellung (Stalking) gegenüber Amts- und Mandatsträger/innen unter Strafe gestellt wird. Vor einer Verschärfung strafrechtlicher Vorschriften steht aber die konsequente Anwendung bestehender Sanktionen.

Anlage:

-Resolution „Gewalt gegen Amts- und Mandatsträger/innen!“ (Entwurf)

-Wesentliche Ergebnisse der Studie „Gewalterfahrungen in kommunalen Verwaltungen“

25. September 2019

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

1435686_0 (PDF, 168 kB)


1435686_1 (PDF, 1.1 MB)


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