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Pressemitteilung Nr. 27/2019: Grundsteuer für die Kommunen sichern!

Im Vorfeld der morgigen Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf des Bundfinanzministers Olaf Scholz zur verfassungsmäßigen Ausgestaltung der Grundsteuer erklärte heute der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg): „Wir brauchen die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle für die Wahrnehmung unserer kommunalen Aufgabe. Daher muss Schluss sein, mit der der langanhaltenden und noch immer nicht beendeten Debatte zur künftigen Ausgestaltung der Grundsteuer. Für die Länderöffnungsklausel bedarf es einer verfassungsändernden Mehrheit. Diese sollte jetzt von allen Beteiligten organisiert werden.“

„Für unsere Mitglieder ist die Grundsteuer von existenzieller Bedeutung. Daher haben die Räte eines Großteils unserer Mitglieder in den letzten Wochen parteiübergreifend Resolutionen an Bund und Land beschlossen. Die Räte fordern mit Nachdruck, dass die erforderlichen Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Grundsteuer zustande kommen“, ergänzte der Vizepräsident des NST, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Salzgitter).

Mittlerweile haben die Räte von 35 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden aus dem Mitgliedsbereich des NST die nachfolgende Resolution beschlossen:

1.Der Rat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, unverzüglich eine Reform der Grundsteuer zu beschließen.

2.Sollte die Reform der Grundsteuer auf Bundesebene scheitern bzw. bis Ende Juli 2019 keine Befassung des Bundeskabinetts mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer erfolgt sein, fordert der Rat die Niedersächsische Landesregierung auf, eine Landesregelung auf den Weg zu bringen. Nur so kann bei weiterer Untätigkeit des Bundes der Bankrott vieler Kommunen in Niedersachsen verhindert werden.

3.Die Finanzierungsbasis der niedersächsischen Kommunen steht auf dem Spiel. Sollte es nicht gelingen, die Grundsteuerreform bis zum Jahresende zu verabschieden, fallen in den niedersächsischen Kommunen Einnahmen in Höhe von rd. 1,4 Milliarden Euro jährlich aus. Dies entspricht rd. einem Drittel der Zuweisungsmasse des kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen.

4.Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums wird von allen kommunalen Spitzenverbänden unterstützt. Auch eine Mehrheit der Länder steht hinter dem Entwurf. Der Rat erwartet deshalb von allen Ebenen der Politik, dass die politischen Unterschiede in der großen Koalition und zwischen Bund und Ländern erfolgreich im Wege eines Kompromisses überwunden werden. 

5.Der Rat sichert seinen Bürgerinnen und Bürgern zu, dass die Umstellung auf ein neues Grundsteuersystem nicht genutzt wird, um sie in ihrer Gesamtheit mit höheren Abgaben zu belasten

6.Nach mehr als zwei Jahrzehnten ergebnisloser Diskussionen über die Zukunft der Grundsteuer und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es an der Zeit zu handeln!

10. September 2019

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

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