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Pressemitteilung Nr. 25 /2020: NST fordert Schutzstreife für Radfahrende in Ortschaften

Der Niedersächsische Städtetag fordert Schutzstreifen für Radfahrer innerorts auch in Straßen mit geringer Breite. „Schutzstreifen innerorts sind ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende“, erklärt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg).

Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages hat in seiner heutigen Sitzung in Goslar das Land aufgefordert, sich für eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) einzusetzen.

„Innerorts, auf Gemeindestraßen gibt es oft zu wenig Raum für Radwege im vorhandenen Straßenraum“, führt Vizepräsident und Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter) weiter aus. „Aber auch für die Alternative, die Aufbringung von Schutzstreifen für Radfahrende auf Fahrbahnen, ist nach geltendem Recht oft zu wenig Platz. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern.“

 

Hintergrund:

Neben dem baulich getrennten Radweg sind innerorts insbesondere Schutzstreifen auch in Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen einsetzbar. Da allerdings in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Mindest-Überholabstand von 1,50 Meter zu Radfahrern durch Kfz vorgeschrieben und dieser Seitenabstand auch bei Schutzstreifen erforderlich ist, können die Schutzstreifen derzeit innerorts aufgrund der geringen Straßenbreite oftmals nicht angelegt werden. Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO muss der Fahrbahnteil, der nach Abzug der Schutzstreifen verbleibt, so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.

                                                                                                             11.09.2020

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

Pressemitteilung Nr. 25 /2020 (PDF, 139 kB)


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