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Pressemitteilung Nr. 16/2019
Verlängerung der Antragsfristen bei Bundes- und Landesförderprogrammen

Der Niedersächsische Städtetag kritisiert das Verfahren des Bundes und des Landes im Zusammenhang mit Förderprogrammen.  Diese seien in den letzten Jahren vermehrt so auf den Weg gegeben worden, dass die Förderrichtlinien z.B. zu Beginn der Sommerferien bekannt gegeben wurden und / oder die Fristen, in denen Bewerbungen abzugeben waren, viel zu kurz bemessen waren, um unter Einhaltung kommunalverfassungsrechtlicher Mitwirkungsgebote eine verbindliche Bewerbung abgeben zu können.

Der Präsident des Niedersächsischen Städtetags Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Lüneburg) sagte dazu: „Die zu beteiligenden Gremien konnten oft erst nachträglich informiert werden. Einen solchen Umgang mit den Kommunen halte ich für inakzeptabel. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die Sportstättenförderung. Bund und Land haben in ihren letzten Förderrichtlinien die Antragsfristen so gesetzt, dass sich nur Städte und Gemeinden bewerben konnten, die fertige Anträge „in der Schublade“ hatten.“

Verärgert reagierte auch der Vizepräsident des NST Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Salzgitter): „Eine sachgerechte Beratung in den Gremien der Kommunen vor Antragstellung war daher in der Regel nicht möglich. Das ist auch eine Missachtung unserer ehrenamtlichen Kommunalpolitiker.“

„Es drängt sich der Eindruck auf, dass gerade dann, wenn nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die auf kommunaler Ebene bestehenden Investitionsnotwendigkeiten flächendeckend und angemessen zu fördern, dieses Verfahren angewendet wird“, schloss Präsident Ulrich Mädge.

21. Mai 2019

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

Pressemitteilung Nr. 16 /2019 (PDF, 441 kB)


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