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Pressemitteilung 40/2019 NST unterstüzt Forderung nach Regelungen gegen abgestellte E-Scooter

Der Niedersächsische Städtetag unterstützt eine Initiative der Regierungsfraktionen im Bundestag, um die Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel zu ergänzen, den „Wildwuchs“ von E-Scootern in den Kommunen zu beseitigen.

„Aktuell bekommen wir von unseren Mitgliedern Rückmeldungen, dass insbesondere mit der Zulassung von E-Scootern die Problematik von Behinderungen auf Geh- und Radwegen stark zugenommen hat“, erklärt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg): „Daher unterstützen wir ausdrücklich die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung, die es erlaubt, Regelungen für den ruhenden Verkehr von Fahrrädern und E-Scootern einzuführen.“

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgelegt. Nach der Länder- und Verbändeanhörung wurde die Änderungsverordnung am 06.11.2019 vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Entschließungsantrag „Sicherer Radverkehr für Vision Zero und mehr Klimaschutz im Straßenverkehr“ eingebracht. Hierin wird u.a. gefordert, eine Regelung zu schaffen, die es ermöglicht, E-Scooter und Fahrräder, die den Fußgänger- und Radverkehr behindern, weil sie auf dem Geh- oder Radweg abgestellt werden, für den Halter und/oder letzten Nutzer kostenpflichtig von Behörden entfernen zu lassen.

17.12.2019

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

1448943_0 (PDF, 141 kB)


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