Hilfsnavigation
Wappen Niedersächsischer Städtetag
Volltextsuche

Seiteninhalt

03.03.2020

Presseinformation Nr. 9 / 2020
NST: Land muss den Weg für eine Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund freimachen

„Wir haben bisher in weitgehender Einigkeit mit der Landesregierung den Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund begleitet.“, erklärte heute der Präsident des Niedersächsischen Städtetags Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg). „Leider haben wir den Eindruck, dass dieser gemeinsame Weg wegen der Hinweise von Bundesfinanzminister Scholz zur zeitweisen Öffnung der Schuldenbremse des Grundgesetzes von Finanzminister Hilbers in Frage gestellt wird. Dagegen erheben wir deutlichen Protest. Es ist nicht nur im Interesse der niedersächsischen Kommunen, sondern auch im Interesse des Landes, dass es zu einer Verständigung mit dem Bund kommt. Nur so können Land und Kommunen bei der Refinanzierung der niedersächsischen Entschuldungsprogramme – Zukunfts- und Stabilisierungsverträge -  um jeweils 35 Mio. € jährlich entlastet werden.“, so Mädge weiter.

„Darüber hinaus können auch nur so weitere Kommunen, die im Rahmen der niedersächsischen Programme bislang nicht entschuldet werden konnten, aber immer noch hohe Kassenkredite haben, entschuldet werden. Eine Entschuldung durch den Bund wäre für Städte wie Celle, Cuxhaven oder Salzgitter ein Segen.“, ergänzte Vizepräsident Frank Klingebiel (Salzgitter). „Wir verstehen daher nicht, warum bei einem solchen Angebot des Bundes Grundsatzdebatten geführt werden müssen. Aus unserer Sicht bedeutet eine einmalige Ausnahme von der Schuldenbremse mehr Chancen als Risiken. Wir teilen die Befürchtungen von Finanzminister Hilbers ausdrücklich nicht, dass eine einmalige Ausnahme von der Schuldenbremse ein Einfallstor für die Aushöhlung oder gar Abschaffung der Schuldenbremse im Grundgesetz wäre.“, sagte Klingebiel abschließend.

3. März 2020

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de



Dokumente:

Presseinformation Nr. 9 / 2020 (PDF, 141 kB)


Alle Dokumente als Zip (ZIP, 677 kB)