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Presseinformation Nr. 22 / 2022: NST: Corona-Krisenvorschrift muss für die Ukraine-Folgen gelten

Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages fordert die Niedersächsische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen eindringlich auf, die Corona-Krisenvorschrift auf die Folgen des Ukraine-Krieges auszuweiten. „Die im Kommunalrecht während der Corona-Lage entwickelten Instrumente zur Sicherung der kommunalen Haushalte müssen auch für die Folgen aus dem Ukraine-Konflikt gelten“, so NST-Präsident, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter).

„Wir haben einen konkreten Gesetzestext zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts beraten und beschlossen“, ergänzte der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Stadt Oldenburg): „Diesen werden wir nun den im Niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen und dem Innenministerium übermitteln und verbinden damit die dringende Bitte, diese Ergänzung noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen.“

„Mit dieser Änderung werden die kommunalen Handlungsinstrumente in der Ukraine- und Energiekrise erweitert und die Handlungsfähigkeit gewährleistet“, so übereinstimmend die NST-Verbandsspitze.

Hintergrund:

Das Präsidium schlägt vor, in § 182 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) folgenden Satz anzufügen: „Unabhängig von den Sätzen 1 bis 3 ist Abs. 4 im Hinblick auf die Folgen aus der Ukraine Krise bis zum 30.06.2024 entsprechend anwendbar.“

Im Zusammenhang mit der Corona Krise und den Folgen für die Kommunalen Haushalte hatte das Land Niedersachsen Sonderregelungen für die Aufstellung der kommunalen Haushalte erlassen, sofern die pandemische Lage festgestellt wurde (§ 182 NKomVG). Insoweit ging es insbesondere um die Möglichkeit, Fehlbeträge „vor die Klammer“ zu ziehen und den Wegfall der Pflicht zur Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten. Die aktuellen Folgen der Energiekrise und der wirtschaftlichen Verwerfungen als Folge des Wirtschaftskriegs mit Russland erfordern gleichartige Möglichkeiten.

Es muss davon ausgegangen werden, dass viele Kommunen unverschuldet die finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Krieges in den Haushalten 2023 ff. spüren werden. Es entstehen u.a. Mehrbelastungen durch die Flüchtlingsunterbringung, durch gestiegene Energiekosten, durch erhöhte Aufwendungen für Betriebsstoffe sowie durch massiv steigende Baupreise in allen Sektoren. Und lokale Härtefallfonds wollen ebenso gefüttert werden, wie ggf. kommunale Stadtwerke gerettet werden müssen.

Ohne die haushaltswirtschaftlichen Erleichterungen könnten viele Kommunen zu Steuer- und Beitragserhöhungen gezwungen sein, was die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich stark belasten würde. Dies kann in gesellschaftlich unsicherer Zeit nicht gewünscht sein. Daher sind die finanziellen Belastungen der Kommunen abzufedern.

22. August 2022

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

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