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Presseinformation Nr. 19 / 2022:
Vergaberecht/Fördermittel

Die teilweise erheblichen Preissteigerungen, insbesondere im Baubereich, erfordern kurzfristig nachhaltige Korrekturen im Vergaberecht und bei den Förderrichtlinien des Landes. „Die immer noch bestehenden Einschränkungen bei den Liefer- und Versorgungswegen in Folge der Corona-Pandemie sowie des Ukraine-Krieges erfordern ein entschiedenes Handeln und unbürokratische Lösungen der Niedersächsischen Landesregierung“, erklärte Oberbürgermeister Claudio Griese (Stadt Hameln), Vorsitzender der Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages (OBK).

Die Hinweise des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums zum Umgang mit Preissteigerungen stellen einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Die Kommunen brauchen aber noch weitere Konkretisierungen im Vergaberecht; beispielsweise die Angabe konkreter Prozentwerte, ab denen Preissteigerungen nicht mehr mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar sind.

„Wenn die Preise nach Abschluss eines Vergabeverfahrens steigen, sind die Firmen zwar rechtlich an die Verträge gebunden. Tatsächlich nützt dies den Kommunen aber nichts, weil die Verträge dann nicht zeitnah erfüllt werden. Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs vor allem im Baubereich fordern wir vom Land Rechtssicherheit. Auch hohe Preissteigerungen von 50 % und mehr müssen ohne neues Vergabeverfahren eigenständig akzeptieren werden können“, ergänzt Griese: „Die Oberbürgermeisterkonferenz fordert daher, eine Erhöhung der Prozentwerte in § 132 Abs. 2 und 3 GWB, ab deren Erreichen eine Pflicht zur Neu-Ausschreibung ausgelöst wird“.

Auch bei den Förderrichtlinien des Landes bedarf es einer Anpassung auf die aktuelle Situation, die durch die beiden Ereignisse ausgelöst wurden. „Uns nutzt es nichts, wenn in den Förderbescheiden eine Förderung von 60 Prozent zugesagt, aber dies mit dem Zusatz versehen wird „höchstens 100.000 Euro“, erklärt Griese weiter. Angesichts der aktuellen Preissteigerungen ergibt diese Höchstsumme dann am Ende nur noch 30 oder 40 Prozent Förderung. „Da muss sich etwas ändern. Wir können nur planen und bauen, wenn die prozentuale Zusage einer Förderung auch bei Kostensteigerungen gesichert ist. 60 Prozent Zusage müssen 60 Prozent in der Abrechnung bleiben, sonst tragen die Kommunen alleine das Risiko der Kostensteigerung durch Krieg und Pandemie. Das Land muss die Preissteigerungen schon in den Förderbescheiden mitbewilligen“, fordert Griese abschließend.

Hintergrund

In den letzten Monaten haben etliche Städte und Gemeinden ihre positiv beschiedenen Förderbescheide zurückgegeben, weil sich die ausgeschriebenen Maßnahmen aufgrund der teils extremen Preisanstiege nicht mehr mit den bewilligten Fördermitteln realisieren lassen. Teilweise sehen sich die Kommunen hier Zusatzkosten in Millionenhöhe ausgesetzt. Die ohnehin entstehende Finanzierungslücke wird durch die dann fehlenden Fördermittel noch verstärkt. Allein können die kommunalen Haushalte das nicht stemmen.

7. Juni 2022

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



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