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Presseinformation Nr. 18 / 2020
NST fordert Vereinfachungen des Vergaberechts über die Corona-Pandemie hinaus zu erhalten!

Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages hat sich dafür ausgesprochen, die aufgrund der Corona-Pandemie aktuell bestehenden Erleichterungen des Vergaberechts auch über die Zeit der Pandemie hinaus aufrecht zu erhalten. Dies sei richtig und wichtig, um die jüngst beschlossene finanzielle Unterstützung der Kommunen aus Landesmitteln in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro schnell in die Tat umzusetzen, sagt Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Präsident des Niedersächsischen Städtetages. Hierfür werden vor allem unbürokratische und einfache Vergabeverfahren erforderlich sein, wie sie aktuell noch für die Zeit der akuten Pandemie bzw. befristet bis zum 30.9.2020 möglich sind.

„Wir sprechen dabei vor allem von einer Erhöhung der Auftragswerte, bis zu denen derzeit unbürokratische Vergabeverfahren möglich sind“, ergänzt Oberbürgermeister Klingebiel, Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages: „Je weniger bürokratisch die Vergabeverfahren sind, desto kürzer werden die Verfahren und desto schneller wird das Geld investiert werden können.“

„Wir fordern die Landesregierung und insbesondere den Wirtschaftsminister Bernd Althusmann daher dazu auf, die Geltungsdauer der Erleichterungen um mindestens 3 Jahre zu verlängern und sich hinsichtlich der europaweiten Regelungen beim Bund für eine entsprechende Verlängerung der Regeln einzusetzen“, führt Städtetagspräsident Mädge abschließend aus.

Hintergrund:

Bei europaweiten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte können derzeit für alle „corona-bedingte“ Auftragsvergaben von Liefer- und Dienstleistungen im Falle der Dringlichkeit Fristen zur Beschleunigung offener oder nichtoffener Verfahren erheblich verkürzt werden. In Fällen „äußerster Dringlichkeit“ kann zudem über das Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahme­wettbewerb, d.h. ohne vorherige Veröffentlichung, ohne Fristen und formlos beschafft werden.

Bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte (nationale Vergaben) kann derzeit befristet bis zum 30. September 2020 bei Beschaffung sämtlicher Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 3 Mio. € anstatt bisher von 50.000 € - 150.000 € die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gewählt werden. Freihändige Vergaben sind bei Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. € anstatt bislang bis 25.000 € möglich. Bei der Beschaffung sämtlicher Dienst und Lieferleistungen bis 214.000 € kann derzeit die Verfahrensart frei gewählt werden. Beschaffungen, die aufgrund von Umständen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie besonders dringlich sind, können per Direktkauf erfolgen.

6. Juli 2020

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

Presseinformation Nr. 18 / 2020 (PDF, 146 kB)


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