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Pressemitteilung der AG KSV - Nds. Kommunen kritisieren neue Impfverordnung des Bundes

„Die neue Impfverordnung des Bundes setzt falsche Prioritäten und schafft zusätzliche Bürokratie. Insbesondere die vorgesehenen Einzelfallprüfungen ändern im Ergebnis wenig, verursachen aber erheblichen Aufwand und werden für erhebliche Frustrationen sorgen“, beklagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer. Nach der gestern in Kraft getretenen Impfverordnung des Bundes werden die bevorrechtigten Personengruppen in der Prioritätsstufe 2 erheblich ausgeweitet. Zudem sind neue Gremien vorgesehen, bei denen im Einzelfall überprüft werden muss, ob ein Anspruch auf eine Impfung abweichend von der Einstufung in die Prioritätsgruppen erfolgen kann.

„Für uns ist unverständlich, warum trotz der Ausweitung der Impfberechtigung in der 2. Stufe Berufsgruppen mit häufigem unmittelbarem Kontakt zu anderen Menschen wie Erzieherinnen nicht berücksichtigt worden sind. Die Erzieherinnen und Erzieher sind auf den besonderen Schutz durch eine Impfung dringend angewiesen!“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning: „Auch die Feuerwehrleute müssen prioritär geimpft; nur so erhalten wir die Einsatzfähigkeit!“ 

„Solche Vorgaben verstehen wir nicht und können sie den Bürgerinnen und Bürgern auch nicht mehr erklären. Sie führen dazu, das die Akzeptanz auch für sinnvolle Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie zunehmend sinkt“, stellte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips fest.

Der Vertreter der niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände wiesen übereinstimmend darauf hin, dass die Neuregelungen in Niedersachsen frühestens zu Ostern relevant werden dürften, weil bis dahin noch die Personen in der höchsten Prioritätsgruppe geimpft werden müssen.

09. Februar 2021

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