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Pressemitteilung Nr. 26 / 2023:
Neue Bauordnung: Bärendienste für die Verkehrswende und den Wohnungsbau

„Die vorgesehene Stellplatzpflicht für Wohngebäude in der Bauordnung zu streichen, ist der völlig falsche Weg“, betont der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter): „Dadurch würde den Städten und Gemeinden die Hoheit entzogen, vor Ort die Mobilität der Menschen nach deren spezifischen Bedürfnissen zu gestalten und vom Bauherrn beispielsweise Fahrradstellplätze, E-Ladesäulen oder Mobilitätskonzepte anstelle von PKW-Stellplätzen zu verlangen.“ so Klingebiel. Vor diesem Hintergrund sei die abermalige Initiative des Bauministeriums zur Streichung der Stellplatzpflicht völlig unverständlich.

„Häufig wird verkannt, dass die Stellplatzregelung heutzutage oft gar nicht mehr der Schaffung von PKW-Stellplätzen dient, sondern vielmehr der Hebel dafür ist, vom Bauherrn zum Beispiel die Herstellung von, Fahrradabstellanlagen oder die Bereitstellung von Zeitkarten für den ÖPNV, E-Bikes oder Lastenfahrrädern zu verlangen, wo PKW nicht vorhanden oder gewünscht sind. An dieser Stelle die Bauherren zu entlasten, wird der Mobilitätswende nicht guttun und die öffentliche Hand zusätzlich finanziell belasten, indem diese die eigentliche Pflicht des Bauherrn übernehmen muss“, erklärt der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages Jürgen Krogmann, Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg.

Hintergrund:

Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt eine große Novelle der NBauO. Geändert werden soll unter anderem, dass für Wohnungsneubau keine Stellplätze mehr geschaffen werden müssen (vgl. § 47 Abs. 1 GE-NBauO).

13. Dezember 2023

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

Pressemitteilung Nr. 26 / 2023 (PDF, 155 kB)


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