„Häufig wird verkannt, dass die Stellplatzregelung heutzutage oft gar nicht mehr der Schaffung von PKW-Stellplätzen dient, sondern vielmehr der Hebel dafür ist, vom Bauherrn zum Beispiel die Herstellung von, Fahrradabstellanlagen oder die Bereitstellung von Zeitkarten für den ÖPNV, E-Bikes oder Lastenfahrrädern zu verlangen, wo PKW nicht vorhanden oder gewünscht sind. An dieser Stelle die Bauherren zu entlasten, wird der Mobilitätswende nicht guttun und die öffentliche Hand zusätzlich finanziell belasten, indem diese die eigentliche Pflicht des Bauherrn übernehmen muss“, erklärt der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages Jürgen Krogmann, Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg.
Hintergrund:
Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt eine große Novelle der NBauO. Geändert werden soll unter anderem, dass für Wohnungsneubau keine Stellplätze mehr geschaffen werden müssen (vgl. § 47 Abs. 1 GE-NBauO).
13. Dezember 2023
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Pressemitteilung Nr. 26 / 2023 (PDF, 155 kB)
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