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Pressemitteilung Nr. 7 / 2025
NST: Aufnahmegesetz muss geändert werden

„Dass die Niedersächsische Landesregierung das Aufnahmegesetz nicht novellieren wird, ist aus unserer Sicht schlicht fahrlässig“, so der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Stadt Oldenburg): „Die Kommunen haben die Flüchtlingskrise der letzten zehn Jahre bewältigt. Bund und Länder hätten es sonst nicht geschafft.“

„Aus der Krise müssen jetzt die richtigen Schlüsse gezogen und Vorkehrungen für weitere Herausforderungen getroffen werden. Dazu muss das Aufnahmegesetz grundlegend überarbeitet werden“, so der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter): „Mit dem derzeitigen Vorgehen betreibt die Landesregierung eine Politik auf dem Rücken der Kommunen.“

Im Wesentlichen fordert der Niedersächsische Städtetag folgende drei Punkte zur Novellierung des Aufnahmegesetzes:

1. Es bedarf einer eindeutigen Regelung zur Unterbringungspflicht für die Schutzsuchenden, Flüchtlinge, Kriegsvertriebenen, humanitäre Aufnahmen – auch zur Vermeidung von Doppelzuständigkeiten.

2. Des Weiteren fordert das Präsidium eine Regelung zu den sog. Vorhaltekosten sowie zur Verbesserung der sog. kleinen Pauschale nach dem Aufnahmegesetz.

3. Für neue Aufgaben fordert das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages einen angemessenen finanziellen Ausgleich.

23. September 2025

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

1820634_0 (PDF, 157 kB)


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