„Rechtliche Klarheit benötigen wir auch im Hinblick auf das Investitionsförderprogramm. Schulträger dürfen nicht benachteiligt werden, wenn Schulen den Schulträgern wegen fehlender Vorgaben und fehlender Mittel des Landes für den Betrieb des Ganztages keine Zusagen für einen fünftägigen Ganztagsbetrieb geben können oder wollen“, so Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages. „Die Gewährleistung eines fünftägigen Ganztagsbetriebs an Ganztagsgrundschulen liegt bei den Schulen selbst und ist eine innerorganisatorische Aufgabe der Schulen. Sie fällt nicht in die Zuständigkeit der kommunalen Grundschulträger. Ob die Schulträger Fördermittel für notwendige Investitionen erhalten, darf daher nicht von Entscheidungen der Schulen abhängig gemacht werden.“
„Für die Umsetzung bleiben nur noch 16 Monate Zeit. Die Vorbereitungen müssen daher dringend erfolgen. Ohne klare Vorgaben und praktikable Lösungen für alle Beteiligten – Schulträger, Jugendhilfeträger, Schulen – wird die Einführung des Ganztagsrechtsanspruchs scheitern,“ so Krogmann und Klingebiel abschließend.
26. März 2025
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Pressemitteilung Nr. 5 / 2025 (PDF, 155 kB)
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