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Pressemitteilung Nr. 5 / 2022
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder - NST fordert Konzept für Niedersachsen

„Die ersten 6 Monate seit Beschluss des Bundestages über die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sind vorbei – und in Niedersachsen ist noch nichts passiert! Wenn wir in diesem Tempo weitermachen, haben die Kommunen in Niedersachsen aufgrund fehlender Entscheidungen seitens des Landes keine Chance auf Umsetzung bis 2026“, so NST-Präsident Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter.

„Wir erwarten, dass sich das Land kurzfristig öffentlich zu dem seit 2014 etablierten niedersächsischen Weg bzgl. der Erfüllung des Rechtsanspruchs zur Ganztagsschule bekennt. Weiterhin muss es die durch die Einführung des Ganztagsanspruchs erheblichen landesweiten Mehrausgaben vollumfänglich übernehmen und eine angemessene Finanzausstattung im Landeshaushalt gewährleisten“, führt Vizepräsident Jürgen Krogmann, Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg, aus.

„Die Zeit bis 2026 drängt. Jeder Tag ist wertvoll. Um das Land zu unterstützen haben wir einen 10-Punkte-Forderungskatalog mit den wichtigsten Fragestellungen erarbeitet, die wir so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber noch in diesem Jahr, klären müssen. Wenn das Land, das der Einführung des Rechtsanspruchs im Bundesrat zugestimmt hat, diesen Rechtsanspruch Ernst meint und damit etwas Sinnvolles für unsere Schülerinnen und Schüler schaffen möchte, sollten wir jetzt die Chance nutzen. Das Land muss aktiv werden.

Hannover, den 9. März 2022

Anlage: 10 Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Niedersachsen

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

1593529_0 (PDF, 241 kB)


1593529_1 (PDF, 174 kB)


Alle Dokumente als Zip (ZIP, 721 kB)


Kontakt: teuber@nst.de