„Das Sozialministerium hat uns in der Oberbürgermeisterkonferenz schon vor Wochen erklärt, dass alle Personen, die in diesem Jahr ihr 80. Lebensjahr vollenden, auch mit höchster Priorität geimpft werden können. Jetzt rückt es von dieser Aussage ab.“, ergänzen die drei Spitzenvertreter des Verbandes. Auf diese Aussage hätten die Kommunen bei der Information ihrer Bürgerinnen und Bürger aber vertraut. „Diesen Vertrauensbruch können wir nicht stehen lassen. Absprachen müssen eingehalten werden. Alles andere ist den Menschen vor Ort nicht zu vermitteln.“, so Mohrs, Mädge und Klingebiel.
Schließlich sei von herausragender Bedeutung, dass die Wartelisten sauber abgearbeitet würden. „Diejenigen, die sich auf einer Warteliste eingetragen haben, dürfen grundsätzlich nicht von anderen überholt werden! Es ist daher nicht hinnehmbar, dass 1/3-tel des gelieferten Impfstoffs für Terminvergaben außerhalb der Warteliste genutzt wird.“, so Mohrs, Mädge und Klingebiel abschließend.
5. Februar 2021
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