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Pressemitteilung Nr.4 /2021: NST fordert Impfen nach Jahrgang – nicht nach Datum!

Die Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages fordert die Landesregierung auf, eine Impfberechtigung mit höchster Priorität für die Menschen vorzusehen, die in diesem Jahr ihr 80. Lebensjahr vollendet haben. „Die Berechtigung darf nicht davon abhängen, wann man im Jahr 2021 Geburtstag hat!“, so der Vorsitzende der Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Klaus Mohrs in Übereinstimmung mit dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Verbandes, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg) und Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter).

„Das Sozialministerium hat uns in der Oberbürgermeisterkonferenz schon vor Wochen erklärt, dass alle Personen, die in diesem Jahr ihr 80. Lebensjahr vollenden, auch mit höchster Priorität geimpft werden können. Jetzt rückt es von dieser Aussage ab.“, ergänzen die drei Spitzenvertreter des Verbandes. Auf diese Aussage hätten die Kommunen bei der Information ihrer Bürgerinnen und Bürger aber vertraut. „Diesen Vertrauensbruch können wir nicht stehen lassen. Absprachen müssen eingehalten werden. Alles andere ist den Menschen vor Ort nicht zu vermitteln.“, so Mohrs, Mädge und Klingebiel.

Schließlich sei von herausragender Bedeutung, dass die Wartelisten sauber abgearbeitet würden. „Diejenigen, die sich auf einer Warteliste eingetragen haben, dürfen grundsätzlich nicht von anderen überholt werden! Es ist daher nicht hinnehmbar, dass 1/3-tel des gelieferten Impfstoffs für Terminvergaben außerhalb der Warteliste genutzt wird.“, so Mohrs, Mädge und Klingebiel abschließend.

5. Februar 2021

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



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