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Pressemitteilung Nr. 3 /2020
Verurteilung wegen Unglück im Badeteich

Auf völliges Unverständnis stößt das Urteil des Amtsgericht Schwalmstadt (Hessen) vom 23.02.2020 beim Niedersächsischen Städtetag. „So tragisch und bedauernswert der Tod der drei Kinder in einem Dorfteich in Neukirchen im Schwalm-Eder-Kreis (Nordhessen) ist, so unverantwortlich ist es aus einem 200 Jahre alten Teich in der Mitte der Gemeinde einen „Löschteich“ zu machen und anschließend den Bürgermeister dafür verantwortlich zu machen, dass dieser nicht mit einem 1,5 Meter hohen Zaun eingezäunt wurde.“ erklärte heute der Präsident des Niedersächsischen Städtetags Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg) zu dem überraschenden Urteil des Amtsgerichts. „Ganz offensichtlich gibt es nach Auffassung dieses Gerichts keinen Lebensbereich mehr, der dem allgemeinen Lebensrisiko unterliegt, lieber nimmt man in Kauf, dass ein geachteter Bürgermeister bestraft wird und dafür verantwortlich gemacht wird, dass Kinder offensichtlich unbeaufsichtigt in die Nähe des Teiches gelangen konnten“, so Mädge weiter.

„Wenn man dem Urteil in aller Konsequenz folgt, dann kann es jedem Stadtoberhaupt passieren, dass er bei vergleichbaren Unglücksfällen verantwortlich gemacht und bestraft wird, wenn durch eine entsprechende, gerichtliche Umdeutung von Freizeitanlagen in Feuerlöschteichen – denn das Wasser eines jeden Teichs kann auch zum Löschen von Bränden verwendet werden – erfolgt“ ergänzte der Geschäftsführer  des NST, Dirk-Ulrich Mende „der Bestand eines solchen Urteils hätte zur Folge, dass wir unseren Mitgliedern empfehlen müssten, alle Anlagen, die Ufer und Hafenanlagen mit 1,5 Meter hohen Zäunen zu versehen, das kann nicht richtig sein.“

„Es bleibt zu hoffen, dass mit Unterstützung der Hessischen Kommunalen Spitzenverbände erfolgreich Berufung gegen das Urteil eingelegt wird. Ich werde das Thema beim Deutschen Städtetag und in den weiteren Gremien der Kommunalen Spitzenverbände zum Thema machen.“ erklärte abschließend Präsident Ulrich Mädge „ebenso bei den regelmäßigen Gesprächen mit der Landesregierung, um zu verhindern, dass in Niedersachsen ähnliche Urteile überhaupt möglich werden.“

Hintergrund

Es geht um das Unglück im Juni 2016, als drei Geschwister im Teich in Seigertshausen ertranken. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bürgermeister fahrlässige Tötung vor, nachdem am 18. Juni 2016 im Dorfteich des Stadtteils Seigertshausen im Schwalm-Eder-Kreis drei Kinder ertrunken waren, Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren. Oberstaatsanwältin Kerstin Brinkmeier wirft dem 62-Jährigen, der seit fast 30 Jahren Bürgermeister der Stadt Neukirchen ist, vor, seine Verkehrssicherheitspflicht missachtet zu haben. Der Feuerlöschteich in dem Dorf im Schwalm-Eder-Kreis hätte als erkennbare Gefahrenquelle mit einem 1,25 Meter hohen Zaun umgeben seien müssen. Tatsächlich handelt es sich um einen über 200 Jahre alten Teich, der heute in erster Linie als Freizeitanlage und Erholungsstätte dient und nur im Brandfall als Löschwasserreservoir. Für derartige Teiche aber, von denen es allein im Schwalm-Eder-Kreis zahlreiche andere gebe, sei eine Umzäunung nicht vorgeschrieben.

25. Februar 2020

Ansprechpartner:

Dirk-Ulrich Mende, Mobil: 0172 / 53975-22, E-Mail: mende@nst.de



Dokumente:

Pressemitteilung Nr. 3 /2020 (PDF, 148 kB)


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