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Pressemitteilung Nr. 23/2019 NST fordert Verlängerung der Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften

Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages hat sich dafür ausgesprochen, die bauplanungsrechtlichen Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte in § 246 Abs. 12 Baugesetzbuch um weitere fünf Jahre zu verlängern.

„Wenn die baurechtliche Genehmigungsfrist nicht verlängert wird, werden wir gerade in den Ballungsräumen im nächsten Jahr wieder vor dem Problem der Unterbringung der Geflüchteten stehen“, so der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg).

In der sog. Flüchtlingskrise (2015 ff.) wurden im Baugesetzbuch Möglichkeiten geschaffen, Flüchtlingsunterkünfte auch dort zu genehmigen, wo dies ansonsten nicht möglich gewesen wäre. Vielfach wurde von diesen Erleichterungen Gebrauch gemacht, um die Geflüchteten unterzubringen. Die Geltungsdauer einiger dieser Genehmigungen ist jedoch nach dem Gesetz auf maximal drei Jahre, bis zum 31.12.2019 befristet.

„In einigen Kommunen haben wir nicht genügend bezahlbaren Wohnraum“, so der Vizepräsident des Verbandes, Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter): „Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte haben Flüchtlinge Schwierigkeiten, Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden. Wir sind daher nach wie vor auf die Gemeinschaftsunterkünfte angewiesen. Wenn diese Unterkünfte nun wegfallen würden, wissen wir nicht, wo wir die Flüchtlinge unterbringen sollen!“

2. Juli 2019

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

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