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Pressemitteilung Nr. 10 / 2022:
NWertVO

„Das Land muss die Erleichterungen im Vergaberecht mindestens noch für ein weiteres Jahr beibehalten“, fordert der Präsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter). Klingebiel weiter: „Selbst, wenn sich das Pandemiegeschehen weiter abschwächt, dürfen wir nicht vergessen, dass das Bundesinnenministerium gerade einen drastischen Anstieg des Zugangs von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine prognostiziert hat.

Wir gehen daher davon aus, dass die Kommunen zur Unterbringung dieser Menschen jetzt schnell und unbürokratisch Flüchtlingsunterkünfte werden beschaffen müssen.“

„Schon allein die Corona-Pandemie würde eine Verlängerung der Erleichterungen im Vergaberecht ohne Weiteres rechtfertigen. Angesichts des weitergehenden dringenden Handlungsbedarfs bei der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen ist eine Verlängerung der Erleichterungen aber unbedingt geboten“, ergänzt der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Stadt Oldenburg).

Hintergrund:

Während der Corona-Pandemie hatte das Land Erleichterungen im Vergaberecht durch Änderung der niedersächsischen Wertgrenzenverordnung zur Verfügung gestellt. Insbesondere hatte das Land den Kommunen die Wahl der Verfahrensart eine Zeit lang wesentlich erleichtert und dadurch die Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte deutlich entbürokratisiert und beschleunigt.

9. März 2022

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

1593039_0 (PDF, 153 kB)


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