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Pressemitteilung - Neue Corona-Testverordnung nicht umsetzbar

Pressemitteilung

Neue Corona-Testverordnung nicht umsetzbar

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), der Niedersächsische Städtetag (NST), der Niedersächsische Landkreistag(NLT) und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) kritisieren neue Testverordnung

(Hannover) Corona-Tests sollen nach einer neuen Rechtsverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium künftig stärker auf Risikogruppen, Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland und das Gesundheitswesen konzentriert werden. Gesundheitsminister Jens Spahn sprach von zusätzlichen Tests in großer Millionenzahl pro Monat.

„Er hat aber nicht gesagt, wer diese zusätzlichen Tests durchführen soll“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, in Hannover. „Die niedersächsischen Arztpraxen konzentrieren sich auf die Testung von symptomatischen Patientinnen und Patienten. Damit sind sie bereits voll und ganz ausgelastet. Die zusätzliche Testung von asymptomatischen Patienten aus Risikogruppen gefährdet die Versorgung der Patientinnen und Patienten, die mit anderen Erkrankungen ihre Arztpraxis aufsuchen“, so der KVN-Vorstandsvorsitzende.

Kritisch äußerte sich Barjenbruch auch zu dem kurzfristigen Inkrafttreten der neuen Verordnung. „Auch hier liegen zwischen der Verkündung der neuen Verordnung und dem Inkrafttreten am morgigen Donnerstag nur wenige Stunden. Das ist nicht zumutbar. So kann Versorgung nicht organisiert werden.“

Der Niedersächsische Städtetag (NST), der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund schließen sich der Kritik der KVN an. „Auch der Öffentliche Gesundheitsdienst ist nicht in der Lage die zusätzlichen asymptomatischen Tests durchzuführen. Alle Kräfte sind hier damit gebunden, Infektionsketten nachzuverfolgen und Ausbruchsgeschehen bspw. in Alten- und Pflegeheimen, Schlachthöfen oder Schulen zu bewältigen. “, sagte der Präsident des NST und Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg, Ulrich Mädge. Das Bundesgesundheitsministerium habe sich im Rahmen der Verordnung darum gedrückt, eine Zuständigkeit für den Öffentlichen Gesundheitsdienst oder die niedergelassene Ärzteschaft festzulegen. Daher sei nicht klar, wer die Tests durchzuführen hat.

 

„Damit wird der Schwarze Peter denen zugeschoben, die derzeit mit Hochdruck zum Schutz der Bevölkerung arbeiten.“, erklärte der Vizepräsident des NST und Oberbürger­meister der Stadt Salzgitter, Frank Klingebiel. Er erwarte nicht, dass die in der Verordnung geschaffenen Ansprüche und Erwartungen im Hinblick auf die fehlenden Kapazitäten bei Ärzteschaft und Öffentlichem Gesundheitsdienst erfüllt werden könnten. Darüber hinaus sei die Finanzierung nicht ausreichend. Wenn für die Testung von 100.000 Lehrerinnen und Lehrern 11 Mio. € zur Verfügung gestellt werden können, müsste doch auch Geld für asymptomatische Testungen in Alten- und Pflegeheimen da sein.

Aufgrund des besorgniserregenden Anstiegs der Fallzahlen muss grundsätzlich in Frage gestellt werden, ob die Erweiterung der bisherigen Teststrategie der aktuellen Lage gerecht wird. „Viele unserer Gesundheitsämter sehen die generelle Testung symptomloser Kontaktpersonen auch wegen der Auslastung der Laborkapazitäten kritisch“, stellte der Geschäftsführer des NLT, Dr. Joachim Schwind, fest. Er hält ein vom Land verantwortetes Konzept für ein landesweit einheitliches Vorgehen für dringend erforderlich, damit Bürgerinnen und Bürger nicht von einer zur anderen Stelle verwiesen wird und die begrenzten Kapazitäten weiterhin nach Prioritäten gesteuert werden können.

Präsident Dr. Marco Trips vom NSGB bekräftigte, das Land müsse endlich die Gesamtkosten der Pandemiebewältigung für den öffentlichen Gesundheitsdienst übernehmen. Diese Kosten könnten nicht allein von den Kommunen getragen werden.

14.10.2020

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des NST,

Mobil: 0172-53975-16

Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer NLT,

Mobil: 0173/6006205



Dokumente:

Pressemitteilung KVN u. AGKSV (PDF, 184 kB)


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