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03.03.2020

Presseinformation Nr. 6 / 2020
NST: Niedersächsischer Städtetag fordert die Einrichtung eines Sondervermögens Klimaschutz

„Wir Städte, Gemeinden und Samtgemeinden wissen um die Bedeutung des Klimaschutzes. In jeder Kommune gibt es Möglichkeiten, noch stärker zum Erreichen der Klimaziele von Paris beizutragen.“ erklärte Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Präsident des Niedersächsischen Städtetages, nach der Präsidiumssitzung des Verbandes am 3. März 2020 in Bremervörde. „Wir sind bereit, unser Engagement weiter zu steigern und aktiv bei der Umsetzung der niedersächsischen Klimaziele mitzuwirken.“

„Dabei begrüßen wir die angekündigte Bereitschaft des Landes, Haushaltsmittel aus dem Überschuss des Jahres 2019 für investive Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes zur Verfügung zu stellen.“ führt Frank Klingebiel, Vizepräsident der Städtetages, aus und ergänzt: „Wir haben uns deshalb mit unseren Kommunen und den Schwesterverbänden auf den Weg gemacht, um mit dem Land ein Ad-Hoc-Maßnahmenprogramm zu erarbeiten. Diese Ad-Hoc-Maßnahmen können unserer Auffassung nach schnell eine CO2-Einsparung auf kommunaler Ebene generieren“.

Hintergrund:

Der Entwurf für das Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels - Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG) definiert Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in Niedersachsen. Zur Erreichung dieser Ziele sieht der Gesetzentwurf ein Maßnahmenprogramm der Landesregierung mit den Schwerpunkten Energie und Klimaschutz vor. Die kommunalen Spitzenverbände haben in Aussicht gestellt, dass die Kommunen einen Beitrag bei der Erarbeitung des Ad-hoc-Maßnahmenprogramms leisten. Die kommunalen Spitzenverbände schlagen die Einrichtung eines „Kommunalen Sofortprogramms Klimaschutz“ im Rahmen eines Sondervermögens zur Förderung kommunaler Projekte und Investitionen im Rahmen von Budgets vor.

Folgenden Maßnahmen sind bspw. aus kommunaler Sicht kurzfristig Erfolg versprechend:

  • Förderung zum Ausbau der Photovoltaik im kommunalen Bereich,
  • (ergänzende) Förderung von Klimaschutzkonzepten,
  • Aufbau eines landesweiten Solarkatasters,
  • Förderung zum Umstieg auf den ÖPNV für die Beschäftigten der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise (Jobticket),
  • Aufstockung des Sportstättenförderprogramms für klimaschonende Maßnahmen,
  • verstärkte Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs,
  • stärkere Förderung der Wasserstofftechnologie,

· Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung des innerstädtischen Lieferverkehrs („Letzte Meile“),

· Finanzierung von Klimamanagern in den Gemeinden (s. Bundesprogramm 75/25).

3. März 2020

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de



Dokumente:

Presseinformation Nr. 6 / 2020 (PDF, 160 kB)


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