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Presseinformation Nr. 17 / 2020
NST: Forderungen nach der 1. Welle der Corona-Pandemie

Der Niedersächsische Städtetag hat im Hinblick auf eine mögliche zweite Welle Forderungen aufgestellt, um aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen. „Aus der ersten Welle müssen wir lernen und die richtigen Schlüsse ziehen“, begründet der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg), den Beschluss des Präsidiums. Aus Sicht des Niedersächsischen Städtetages sind insbesondere folgende Punkte wichtig:

1. Verordnungen des Landes Niedersachsen:

Aufgrund der Regelungen in § 32 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 28, 29 des Infektionsschutzgesetzes sind landesweite Beschränkungen auf der Grundlage einer Landesverordnung zu erlassen.

Der Niedersächsische Städtetag fordert bei der Ausgestaltung der Verordnung Normenklarheit und Vollziehbarkeit. Die Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erfüllt diese Voraussetzung längst nicht mehr.

Der Niedersächsische Städtetag fordert im Hinblick auf eine mögliche zweite Welle die Einrichtung einer Behörden-Hotline, damit kommunale Verwaltungen rechtssichere und kurzfristige Auskünfte im Zusammenhang mit Verordnungsregelungen erhalten.

Der Niedersächsische Städtetag hat den Stufenplan „Neuer Alltag in Niedersachsen“ grundsätzlich begrüßt. Er hat der Bevölkerung klare Perspektiven aufgezeigt. Wichtig ist aber, dass ein entsprechender Stufenplan längere Intervalle und damit eine höhere Akzeptanz und Verlässlichkeit aufweist.

2. Pflege nach SGB XI und Eingliederungshilfe nach SGB IX

Die Landesregierung soll Vorkehrungen treffen, um bei einer möglichen zweiten Welle die pflegerische Versorgung und die Versorgung für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen auch in Zeiten der Corona-Pandemie sicher zu stellen. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen wie Sicherstellung der ausreichenden Schutzausrüstung auch in Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen, Maßnahmenplanung in enger Abstimmung mit Kommunen und Sicherstellung der rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

3. Öffentlicher Gesundheitsdienst

Das Land wird aufgefordert,

· personelle Unterstützungsmaßnahmen für den ÖGD für die Dauer der Corona-Pandemie bereitzustellen, um im Bedarfsfall kurzfristig beim Containment unterstützen zu können.

· die digitalen Möglichkeiten des ÖGD zu verbessern und bei der Einführung entsprechender Software finanziell und personell zu unterstützen

4. Krankenhäuser

Das Land wird aufgefordert,

      • sich auch weiterhin beim Bund für eine auskömmliche Finanzierung leerstehender Betten im Rahmen der Corona-Pandemie einzusetzen. Sollte sich herausstellen, dass die neuen Betten-Leerstandspauschalen nicht auskömmlich sind, wird das Land aufgefordert, sich für eine weitere Nachsteuerung seitens des Bundes einzusetzen. Darüber hinaus muss das Land weitere Kapazitäten, insbesondere einen Intensivbereich, freigeben. Die Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung von COVID-19 ist entsprechend anzupassen.

      • Kosten für die Errichtung für Behelfskrankenhäuser zu übernehmen.

      • Künftig für eine Beteiligung aller Krankenhäuser bei der Pandemiebekämpfung zu sorgen oder die offensichtlich gewordenen Unterschiede im Rahmen der Krankenhausplanung zu berücksichtigen.

5. Teststrategie des Landes

Das Land wird aufgefordert, die kommunalen Spitzenverbände bei der Änderung der Teststrategie des Landes einzubeziehen.

Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter) ergänzt: „Das A und O in der gegenwärtigen Krise und im Katastrophenschutz ist eine gute Vorbereitung. Insofern müssen diese Überlegungen in eine Strategie des Landes mit einfließen.“

6. Juli 2020

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

Presseinformation Nr. 17 / 2020 (PDF, 178 kB)


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Kontakt: teuber@nst.de