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03.03.2020

Presseinformation Nr. 10 / 2020
NST: Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung keine Aufgabe der Kommunen

Der Niedersächsische Städtetag (NST) sieht erhebliche Versorgungsengpässe im hausärztlichen Bereich. „Freiwerdende Hausarztsitze sind nicht nur im ländlichen Raum, sondern zunehmend auch im städtischen Bereich immer schwerer nach zu besetzen.“, erklärte Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg), Präsident des NST. Wenn die Verantwortlichen jetzt nicht schnellstens reagieren und die Anzahl der Hausärzte nachhaltig erhöhen, werde das System der Hausärzteversorgung in Niedersachsen und Deutschland in den nächsten fünf bis zehn Jahren kollabieren.

„Obwohl der Sicherstellungsauftrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und nicht bei den Kommunen liegt, sind letztere zunehmend gefordert, durch Werbung Hausärzte anzulocken. Durch diese Maßnahmen gibt es aber nicht mehr Hausärzte, sondern die Kommunen „kannibalisieren“ sich gegenseitig. Die Kommunen dürfen bei der hausärztlichen Versorgung nicht in die Rolle des Lückenbüßers gedrängt werden, wenn die ärztliche Selbstverwaltung nicht funktioniert. Diese Erwartung können die Kommunen mangels eigener, kommunaler Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten niemals erfüllen.“, so Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), Vizepräsident des NST. Ein besonderes Problem sei, dass viele Patientinnen und Patienten von Hausarztpraxen mittlerweile abgewiesen würden. Dieses Phänomen werde künftig noch stärker sichtbar werden.

Das Präsidium des NST sprach sich für folgende Sofortmaßnahmen aus:

1.Die Anzahl der Medizinstudienplätze muss kurzfristig deutlich erhöht werden.

2.Es muss bedarfsgerecht ausgebildet werden. Insbesondere müssen Anreize gesetzt werden, damit angehende Medizinerinnen und Mediziner den Beruf der Hausärztin oder des Hausarztes ergreifen. Eine „Landarztquote“ allein reicht bei weitem nicht aus.

3.Der hohe Numerus Clausus ist längst nicht mehr zeitgemäß. Er muss in dem Maße, in dem weitere Studienplätze zur Verfügung stehen, gesenkt werden.

4.Die Möglichkeit als praktische Ärztin oder praktischer Arzt eine Hausarztpraxis zu führen muss wiedereröffnet werden. Ein Verzicht auf die Facharztausbildung könnte erhebliche Anreize bieten, als Hausarzt tätig zu werden. Die Weiterbildungsordnung muss entsprechend angepasst werden.

5.Konzepte wie Verah (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis), EVA (Entlastende Versorgungsassistentin) oder Physician Assistant sind auszubauen. Dabei muss auch der Umfang der delegierbaren Aufgaben angepasst an die Qualifikation der Arztassistenten erweitert werden.

3. März 2020

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de



Dokumente:

Presseinformation Nr. 10 / 2020 (PDF, 149 kB)


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