„Wir schlagen vor, die Entscheidungsfrist für die Erziehungsberechtigten mindestens auf den 1. Februar des jeweiligen Jahres vorzuziehen. Darüber hinaus muss die Frist als Ausschlussfrist gestaltet werden. Nur so kann verhindert werden, dass viele Eltern ihre Entscheidung noch im Juni oder Juli treffen. Was pädagogisch sinnvoll sein mag, führt zu Engpässen, Planungsschwierigkeiten und erheblichen Kosten“, erklärt Vizepräsident des Verbandes, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter): „Außerdem haben wir Kultusminister Tonne mehrfach Vorschläge zur Flexibilisierung von Standards, wie z.B. eine befristete, einrichtungsbezogene Flexibilisierung der Gruppenstärken im Kindergarten unterbreitet.“
Hintergrund:
Mit der Novelle des Schulgesetzes wurde 2018 der § 64 Abs. 1 NSchG dahingehend verändert, dass die Erziehungsberechtigten bei Kindern, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1.7. und dem 30.9. vollenden, künftig den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben können. Bei Bedarf müssen die Eltern nur einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Grundschule stellen, ohne dass zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
17.12.2019
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