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Pressmitteilung Nr. 19/2021: Oberbürgermeisterkonferenz fordert kurzfristig Maß-nahmen für den „Corona-Winter 2021/2022“!

„Wir erleben eine „Pandemie der Ungeimpften“ und sind aktuell nicht gut aufgestellt. Bund und Land müssen jetzt sehr kurzfristig Entscheidungen treffen und die richtigen Weichen stellen. Ein weiterer Lockdown muss unbedingt verhindert werden“, erklärte der aktuell dienstälteste Oberbürgermeister von Niedersachen und Interimsvorsitzender der Oberbürgermeisterkonferenz, Frank Klingebiel aus Salzgitter.

Bis zur von kommunaler Seite heftig kritisierten Schließung der Impfzentren zum 1. Oktober hatten die Impfzentren in Niedersachsen rd. 5,8 Mio. Impfungen durchgeführt, die niedergelassenen Ärzte rd. 4,5 Mio. Seit dem 1. Oktober sind in Niedersachsen rd. 400.000 Impfungen von niedergelassenen Ärzten und rd. 60.000 Impfungen von Mobilen Impfteams (MIT) durchgeführt worden. Das entspricht rd. 90.000 Impfungen pro Woche durch Ärzte und MIT. Die Zielvorgabe allein für die Impfzentren lag seinerzeit bei 230.000 Impfungen pro Woche. „Die Zahlen sprechen für sich und zeigen sehr deutlich, wie sehr die Impfkampagne in Niedersachsen ins Stottern geraten ist. Wir müssen beim Impfen bessere Angebote, aber auch mehr Druck machen“, sagte Klingebiel.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Oberbürgermeisterkonferenz des NST folgende 10 Maßnahmen für den Corona-Winter 2021/2022 vor:

1. MIT-Einsatzauftrag erweitern: Die Nachfrage nach Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen steigt derzeit stark an, gerade in Ballungsräumen. Insbesondere die Städte Braunschweig, Göttingen, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Region Hannover haben in den letzten Tagen den Wunsch nach dem Einsatz weiterer MIT über den bestehenden Einsatzauftrag des Landes hinaus geäußert. Vor diesem Hintergrund ist der heute vom Sozialministerium veröffentlichte Änderungserlass für den Einsatz der Mobilen Impfteams (MIT) und die darin vorgesehene Kostenerstattung für eine Verdopplung der Zahl der MIT in den kreisfreien Städten und Landkreisen ausdrücklich zu begrüßen.

2. MIT ausstatten: Eine Voraussetzung für die Arbeit der Mobilen Impfteams ist die Nutzung der vom Sozialministerium bereitgestellten Computer-Hardware (zwei Laptops je MIT). Leider sind derzeit noch längst nicht alle eingesetzten MIT durch das Sozialministerium mit zwei Laptops ausgestattet. Das Sozialministerium muss die notwendige Hardware kurzfristig zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus kurzfristig zusätzliche Hardware für die neu hinzukommenden MIT bereitstellen.

3. Boosterimpfung für alle: Es besteht eine große Nachfrage nach Boosterimpfungen bei allen Altersgruppen. Bürgerinnen und Bürger fordern – unabhängig vom Alter – ihren bestmöglichen persönlichen Schutz gegen das Corona-Virus. Ausreichend Impfstoff ist vorhanden. Was fehlt ist eine STIKO-Empfehlung für die Boosterimpfungen nach Ablauf von 6 Monaten unabhängig von einer Altersbeschränkung.

4. Kontaktnachverfolgung anpassen: Anders als bisher führen die Lockerungen der Coronabeschränkungen dazu, dass positiv getestete Personen wesentlich mehr Kontakte haben, die verfolgt werden müssen, als in den ersten drei Wellen. Das derzeit praktizierte System der Kontaktnachverfolgung wird ohne Personalverstärkung bei weiter steigenden Inzidenzen kollabieren. Es ist daher dringend erforderlich, deutlich mehr Personal des Bundes und des Landes zur Kontaktverfolgung einzusetzen

5. Impfpflicht in bestimmten Bereichen einführen: Die Oberbürgermeisterkonferenz spricht sich für die Einführung einer Impfpflicht in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten und Schulen aus.

6. Krankenhäuser – Vorsorge treffen: In den Ländern Bayern, Berlin, Sachsen und Thüringen werden derzeit wieder planbare, elektive Eingriffe ausgesetzt und Krankenhausbetten für Covid-19-Patienten freigehalten. Es ist davon auszugehen, dass wir in allen Ländern in Kürze in eine ähnliche Situation kommen. Daher muss sich die Landesregierung beim Bund für die umgehende Wiedereinführung der Bettenfreihaltepauschale wie in der 2. Welle, für einen Corona-Mehrkostenzuschlag und einen Ganzjahresausgleich einsetzen. Als weitere Entlastungsmaßnahme ist ein zeitlich befristetes Aussetzen der aktuellen Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) zumindest auf den Intensivstationen erforderlich.

7. Krankenhäuser finanziell sichern: Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Großkrankenhäuser mit ihren starken Intensivkapazitäten eine besondere Bedeutung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie haben. Dies muss künftig im Rahmen der Investitionsförderung des Landes berücksichtigt werden. Der Investitionsstau bei allen Krankenhäusern in Niedersachsen beträgt derzeit rund 2 Mrd. Euro. Das Land Niedersachsen muss das Investitionsprogramm für Baumaßnahmen von derzeit 120 Mio. Euro auf 250 Mio. Euro jährlich aufzustocken und einen landeseigenen Sonderfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro zum kurzfristigen Abbau des bestehenden Investitionsstaus einrichten. Die finanziellen Rahmenbedingungen dafür, das zeigt die aktuelle Steuerschätzung, sind auf Landesebene vorhanden.

8. 2G im Gastronomie- und Freizeitbereich: Die Oberbürgermeisterkonferenz fordert die Landesregierung auf, möglichst noch in der nächsten Woche in der Corona-Verordnung eine landesweite 2G-Regelung im Gastronomie- und Freizeitbereich in geschlossenen Räumen zu schaffen. Personen, die aufgrund medizinischer Indikation u.ä. nicht geimpft werden dürfen, müssen von der 2G-Regelung ausgenommen werden. Mit Blick auf die Veranstaltung von Weihnachtsmärkten muss in die Niedersächsische Corona-Verordnung ebenfalls eine landesweite 2G-Regelung für Weihnachtsmärkte aufgenommen werden.

9. 3G-Regelung am Arbeitsplatz: Die Oberbürgermeisterkonferenz fordert zum Schutz der arbeitenden Bevölkerung die bundesweite Einführung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz.

10. Keine kostenlosen Corona-Tests für Ungeimpfte: Die Bundesregierung muss weiterhin daran festhalten, dass Ungeimpfte keine kostenlosen Corona-Tests in Anspruch nehmen können. Eine Ausnahme muss es für Menschen geben, die die aufgrund medizinischer Indikation u.ä. nicht geimpft werden dürfen.

12. November 2021

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



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