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Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zum Haushalt des Landes 2025

Pressemitteilung

Hannover, 02. Oktober 2024


Kommunale Spitzenverbände zum Haushaltsgesetz 2025: Das Land darf die Kommunen nicht im Regen stehen lassen!

Anlässlich der heutigen Anhörung im Niedersächsischen Landtag zum Landeshaushalt 2025 finden die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens deutliche Worte der Kritik. Während die Kommunalfinanzen im Verhältnis zum Land in eine massive Schieflage geraten sind, hält sich der Haushaltsentwurf bei erheblichen Baustellen zulasten der Kommunen zurück. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Krankenhausfinanzierung, Kindertagesbetreuung, Flüchtlingsunterbringung und -integration, Veterinärbehörden und viele weitere. Dass Niedersachsen seit Jahrzenten den niedrigsten kommunalen Finanzausgleich pro Kopf aller 13 Flächenländer aufweist, macht sich seit jeher im Finanzierungssaldo bemerkbar und schlägt sich in weit überwiegend unausgeglichenen Kommunalhaushalten nieder.

Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, trägt einleitend den Unmut der Kommunen vor: „Der Landeshaushalt 2025 ist Sinnbild eines Vertrauensverlustes. In zentralen Bereichen wird die enorm angestiegene Belastung der kommunalen Haushalte vom Land schlicht ignoriert. Wir leisten immer mehr fachfremde Aufgaben ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich. Sobald die Konnexität ruft, versucht sich das Land um jeden noch so kleinen Beitrag zu drücken. Das ist kein Ausdruck guter Zusammenarbeit.“

Auch der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer, findet klare Worte: „Allein für die Umsetzung der Eingliederungsreform ab 2020 und der Wohngeldreform ab 2023 haben die Kommunen über 800 Personen zusätzlich einstellen müssen. Wir erwarten, dass das Land seinen verfassungsrechtlichen Pflichten nachkommt, die Kosten hierfür vollständig auszugleichen. Auch hochdefizitäre Bereiche wie die Kindertagesstätten oder die Lebensmittel- und Veterinärverwaltung können die Kommunen nicht alleine schultern. Es ist nicht akzeptabel, auf Landesebene Vorsorge bis 2028 zu betreiben, den Kommunen aber jährlich neu die Schulden aufzubürden.“

Abschließend nimmt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning, insbesondere zu der ausartenden Krankenhausfinanzierung kritisch Stellung: „Die Krankenhausreform belastet Städte und Landkreise in Niedersachsen, die Träger von Krankenhäusern sind, in diesem Jahr mit rund 600 Millionen Euro. Und ein Ende ist nicht absehbar, da die Reform höchstwahrscheinlich gar keine finanzielle Entlastung für die Krankenhäuser bringen wird. Die Kommunen sind aber nicht Ausfallbürgen des Staates. Sie müssen finanziell handlungsfähig bleiben und freiwillige Leistungen erbringen können. Dies ist der verfassungsrechtlich garantierte Kern kommunaler Selbstverwaltung – und enorm wichtig für den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft und den sozialen Frieden in unseren Städten.“

Ansprechpartner:

Dr. Stephan Meyn, 0511 302 85-44, 0163 962 37 05, meyn@nsgb.de

Stefan Wittkop, 0511 368 94-13, 0172 5397513, wittkop@nst.de

Ulrich Lottmann, 0511 879 53 -18, 0172 634 24 66, medien@nlt.de



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