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Pressemitteilung anlässlich der Präsidiumssitzung vom 6. März 2008 in Lingen (Ems)||NST-Umfrage: Welche staatlichen ||Aufgaben wollen Kommunen wahrnehmen?

Pressemitteilung

NST-Umfrage: Welche staatlichen

Aufgaben wollen Städte und Gemeinden wahrnehmen?

Welche Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die bisher von den Landkreisen wahrgenommen wurden, sollen künftig in die Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden fallen? Um das zu klären und ein Meinungsbild seiner Mitglieder einzu­holen, hat der Niedersächsische Städtetag (NST) jetzt die Initiative ergriffen und wird eine Umfrage unter kreisangehörigen Städten und Gemeinden starten.

Zum Hintergrund: Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hatte in einem Urteil vom 6.Dezember vergangenen Jahres die Übertragung aller staatlichen Aufgaben auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg für verfassungswidrig erklärt. Die Samtgemeinde Elbtal­aue und acht ihrer Mitgliedskommunen hatten gegen das so genannte Lüchow-Dannen­berg-Gesetz mit Erfolg geklagt. In seiner Entscheidung hat der Staatsgerichtshof klarge­stellt, dass die Niedersächsische Verfassung einen Auftrag an den Gesetzgeber beinhal­tet, auch Aufgaben des so genannten übertragenen Wirkungskreises den Städten und Gemeinden zu übertragen. Zu den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises gehören zum Beispiel die Zulassung von Fahrzeugen oder die Bauaufsicht.

6. März 2008

Ansprechpartner: Harald Kunze, 0511 / 3 68 94 - 13

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de.



Dokumente:

70622_1292288_0 (PDF, 41 kB)


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