Welche Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die bisher von den Landkreisen wahrgenommen wurden, sollen künftig in die Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden fallen? Um das zu klären und ein Meinungsbild seiner Mitglieder einzuholen, hat der Niedersächsische Städtetag (NST) jetzt die Initiative ergriffen und wird eine Umfrage unter kreisangehörigen Städten und Gemeinden starten.
Zum Hintergrund: Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hatte in einem Urteil vom 6.Dezember vergangenen Jahres die Übertragung aller staatlichen Aufgaben auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg für verfassungswidrig erklärt. Die Samtgemeinde Elbtalaue und acht ihrer Mitgliedskommunen hatten gegen das so genannte Lüchow-Dannenberg-Gesetz mit Erfolg geklagt. In seiner Entscheidung hat der Staatsgerichtshof klargestellt, dass die Niedersächsische Verfassung einen Auftrag an den Gesetzgeber beinhaltet, auch Aufgaben des so genannten übertragenen Wirkungskreises den Städten und Gemeinden zu übertragen. Zu den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises gehören zum Beispiel die Zulassung von Fahrzeugen oder die Bauaufsicht.
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