Presseinformation
anlässlich der 186. Präsidiumssitzung am 12. Februar in Visselhövede
Konjunkturpaket II kommunales Investitionsprogramm in Niedersachsen
Der Niedersächsische Städtetag hat an die Landesregierung appelliert, schnell die Voraussetzungen für einen Erfolg des kommunalen Investitionsprogramms in Niedersachsen zu schaffen. Der landesinterne Umgang mit dem Konjunkturpaket II stand im Mittelpunkt der heutigen Präsidiumssitzung des Verbandes für Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.
Der Präsident des Niedersächsischen Städtetages,
Oberbürgermeister Ulrich Mädge
(Lüneburg), betonte im Anschluss an die Sitzung: Die bisherige gute
Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den kommunalen
Spitzenverbänden muss weiter fortgesetzt werden. Wir wollen die
zusätzlichen Investitionsmittel schnell, sachgerecht und wirtschaftlich in
ganz Niedersachsen einsetzen. Das Land muss die wichtigsten Vorfragen ganz
schnell klären: Wenn die Ampeln auf Grün stehen, legen wir sofort
los!
Der heutige Präsidiumsbeschluss des Niedersächsischen
Städtetages im Wortlaut:
1.
Die kommunale Selbstverwaltung ist in der Lage, gerade auch in Krisenzeiten
flexibel und problemadäquat zu handeln. Die niedersächsischen
Städte, Gemeinden und Samtgemeinden können und werden ihrer
gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht werden, im Rahmen des Konjunkturpaketes
II rasche und zukunftsorientierte Investitionen zu tätigen.
2.
Hierzu müssen die staatlichen Ebenen auf unnötige und zeitraubende
Detailvorgaben verzichten. Zu begrüßen ist daher die Entscheidung
der Landesregierung, einen erheblichen Teil der vorgesehenen
Investitionsmittel den Kommunen pauschal zur Verfügung zu stellen.
Auch für die Verteilung der Fördermittel für Schulinfrastruktur
wäre dies der richtige Weg.
3.
Die Investitionsmittel sollen allen Kommunen zugute kommen, den finanzstarken
wie den finanzschwachen. Die Ausgestaltung sämtlicher
Förderprogramme des Landes muss dies berücksichtigen. Auch muss eine
notwendige Kofinanzierung von Eigenanteilen im Kreditwege
kommunalaufsichtlich gestattet sein.
4.
Die bei der Mittelverwendung einzuhaltenden Regeln müssen klar definiert
und von jeder Kommune aus eigener Kraft einzuhalten sein. Dies gilt
insbesondere für das Kriterium der Zusätzlichkeit der
Investitionen. Hier ist das Land gefordert, eine eindeutige und
praktikable gesetzliche Regelung zu beschließen. 12. Februar 2009
Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel.: 0172 539 7522
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