Hilfsnavigation
Wappen Niedersächsischer Städtetag
Volltextsuche

Seiteninhalt

Pressemitteilung Nr. 9 / 2023
Umsetzung der Ganztagsbetreuung mit Landesmitteln

„Land und Kommunen stehen vor der Mammutaufgabe, ab dem Schuljahr 2026/2027 den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter umzusetzen. Eine Herausforderung, die aufgrund der Kürze der Zeit so nicht umsetzbar ist“, erklärt Oberbürgermeister Claudio Griese (Stadt Hameln), Vorsitzender der Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages: „Das Land hat die Chance vertan, die letzten 1,5 Jahr für die Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs zu nutzen und den für Niedersachsen geltenden Rahmen festzulegen.“

„Eine Umfrage unter den kreisfreien und großen selbständigen Städten hat ergeben, dass allein 11 Städte in Niedersachsen die Ganztagsschulen in ihrem Stadtgebiet jährlich mit 45,4 Mio. Euro aus kommunalen Mitteln freiwillig unterstützen. Dieser Betrag lässt erahnen, wie groß das Engagement der kommunalen Schulträger landesweit insgesamt bereits ist. Sie benötigen daher dringend finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs durch Bund und Land“, so Griese. „Würden die Schulträger ihre kommunalen Mittel aus den Ganztagsschulen nehmen, würde sich die Qualität der Ganztagsschulen in Niedersachsen ganz maßgeblich verschlechtern.“

„Wir sind froh, dass wir Ende März ein erstes Gespräch mit Kultusministerin Hamburg zu dem Thema führen konnten. Land und Kommunen werden diese große Aufgabe, die zum Wohle unserer Kinder und Familien ist, nur gemeinsam lösen können,“ führt Griese aus. „Ab dem Jahr 2026 beteiligt sich der Bund an den Betriebskosten für die Umsetzung des Rechtsanspruchs. Die finanzielle Unterstützung wächst bis zum Jahr 2029 auf dann dauerhaft jährlich 122 Mio. Euro auf. Klar ist, dass diese Unterstützung des Bundes in keiner Weise die anfallenden Kosten der Kommunen in Niedersachsen decken wird. Die Kommunen dürfen hier als Letzte in der Kette nicht zum Ausfallbürgen für Land und Bund werden. Außerdem erwarten wir, dass das Land die vom Bund verlangte 30%ige Kofinanzierung der Investitionsförderung trägt. Insoweit handelt sich um einen Betrag von ca. 111 Mio. €.“

21. April 2023

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

Pressemitteilung Nr. xxx / 2023 (PDF, 165 kB)


Alle Dokumente als Zip (ZIP, 682 kB)


Kontakt: teuber@nst.de