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Pressemitteilung Nr. 34 /2019
Kommunen brauchen Europa!
Förderung muss unbürokratischer werden und vor Ort ankommen

Kommunen brauchen Europa!

Europa muss Niedersachsens Kommunen helfen

In Kürze geht die laufende Förderperiode (2015 bis 2020) zu Ende und die neue Förderperiode für den Zeitraum 2021 bis 2027 muss neugestaltet werden. Bedingt durch die Verhandlungen um den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) werden die Mittel knapper und die Herausforderungen für Land und Kommunen größer.

Die Zukunftsthemen des Landes Niedersachsen sind kommunale Themen. Ohne das Wissen und das Engagement der Kommunen wird es kaum gelingen, der Zukunft gerecht zu werden. In unserem großen Flächenland sind dabei sehr unterschiedliche regionale Verhältnisse zu würdigen. Immer geht es dabei um die Bürgerinnen und Bürger, die zu Recht eine funktionierende Infrastruktur und weitere Unterstützung für die Lebensgestaltung erwarten.

Wir fordern daher, dass bei allen Förderprogrammen des Landes die Mitspracherechte aller kommunalen Ebenen gleichermaßen gestärkt und Festlegungen hinsichtlich der künftigen Förderperiode vorrangig und frühzeitig mit uns abgestimmt werden.

Zielgenau fördern – Kommunen brauchen mehr Beratung und weniger Kontrolle!

 

Die Europäische Union neigt bei der Förderung zu sehr detaillierten Vorgaben. Das Land sollte so wenig Bürokratie wie möglich walten lassen und möglichst effizient fördern, damit die Gelder ungeschmälert dort ankommen, wo sie gebraucht werden, bei den Menschen und den Unternehmen in Niedersachsen.

 

  • Eine schlanke, aber effiziente Förderlandschaft muss Niedersachsen auszeichnen. Mit den bestehenden Strukturen müssen Antragsteller von der Ideenskizze bis zum Verwendungsnachweis begleitet werden. Kommunen und Unternehmen sollen keine Förderexperten werden, sondern die Mittel sinnvoll einsetzen. Dabei brauchen sie Hilfen vom Land. Die Ämter für regionale Landesentwicklung müssen dabei mit der NBank Hand in Hand arbeiten, um das Beste für Niedersachsen zu erreichen.

  • Wichtig ist ebenso die Konzentration auf die wesentlichen Zukunftsthemen: Bildung, Breitbandversorgung, Fachkräftemangel, Infrastruktur, Innovation, Integration, Migration, Mobilität und gleichwertige Lebensverhältnisse in den Städten und auf dem Land. Die anstehende EU-Förderperiode bietet die Chance auf Verbesserungen.

 

  • Um die größtmöglichen Erfolge zu erzielen, müssen die Förderrichtlinien reduziert und für eine möglichst große Anzahl von Förderfällen anwendbar gemacht werden. Die verwaltenden Stellen sollten ihre Aufgabe als Dienstleister für die Kommunen wahrnehmen.

 

  • Die Landesregierung muss die Kommunen bei der Lösung ihrer Probleme partnerschaftlich unterstützen. Dazu gehört auch das uneingeschränkte Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung, auch wenn nicht jedes Projekt in Vollendung gelingt. Es müssen auch Projekte mit innovativem Charakter gefördert werden können (zum Beispiel bei der Behebung des Fachkräftemangels). Wichtig ist die Koordination von in Betracht kommenden Fördertöpfen, die von sehr unterschiedlichen Stellen innerhalb der Landesverwaltung betreut werden.

 

  • Hierfür sollte ein gut ausgestatteter Fördertopf für kommunale Strukturförderung bereitgestellt werden, mit dem die Kommunen - begleitet durch Förderexperten der NBank - ihre Investitionen durchführen können. Die Kommunen haben schon beim Konjunkturpaket II eindrucksvoll bewiesen, dass sie sehr gute örtliche Konzepte vorlegen und verwirklichen können, wenn entsprechende Mittel bereitstehen.

 

 

Gleichwertige Lebensverhältnisse im Flächenland Niedersachsen!

 

Niedersachsen ist wie nur wenige Bundesländer heterogen strukturiert. Die Bevölkerung lebt ganz unterschiedlich verteilt in Stadt und Land. Deswegen muss bei der Programmplanung Niedersachsens auf eine gleichberechtigte Förderung der städtischen und ländlichen Entwicklung geachtet werden.

 

Mitspracherechte der Städte und Gemeinden stärken. Bürokratieabbau vorantreiben.

 

  • Über die Verteilung und Verwendung von regionalen Fördermitteln sollte im Einvernehmen mit den Kommunen entschieden werden. Daher müssen bei allen regional ausgerichteten Förderprogrammen des Landes die Mitspracherechte aller Kommunalen Ebenen gleichermaßen gestärkt werden. Konkret: Bei allen Gremienbesetzungen erhält jeder der drei kommunalen Spitzenverbände ein Drittel der stimmberechtigten Sitze.

 

  • Gerade finanzschwachen Kommunen muss mit aktiver Unterstützung der Kommunalaufsicht auch künftig der Zugang zu Förderprogrammen durch geeignete Förderbedingungen ermöglicht werden. Bei der Mittelverwaltung und Verwendungsdokumentation sollte die schlanke und rechtssichere Administration als Service des Landes für Kommunen und Unternehmen im

  • Vordergrund stehen. Einfachere Förderverfahren sind eine wesentliche Voraussetzung, um gerade mittleren und kleineren Städten, Gemeinden und Samtgemeinden sowie kleinen Unternehmen den Zugang zu Förderprogrammen zu eröffnen.

 

  • Insoweit haben sich die NBank und die Regionaldirektionen des LGLN bewährt, indem sie Beratungskompetenz aus einer Hand bieten, die weiter gestärkt werden sollte. Dabei wird es sehr darauf ankommen, das Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren erheblich zu vereinfachen, um den Ertrag durch die Förderung nicht durch den immer noch sehr hohen Aufwand zu schmälern. Mehrfache Prüfungen und Kontrollen sollten vermieden werden. Wenn eine Behörde geprüft hat, sollte das Ergebnis auch für alle anderen Behörden verbindlich sein. Ebenso regen wir an, auf Papierbelege künftig zu verzichten und elektronische Nachweise zu akzeptieren. Die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes müssten insoweit angepasst werden. Eine Änderung der Landeshaushaltsordnung ist notwendig, um über alle Förderprogramme hinweg die Möglichkeit zur privaten Kofinanzierung zu eröffnen und unnötige Bürokratie zu vermindern, indem elektronische Nachweise/Belege ermöglicht werden. Auf Bundesebene muss das Land Niedersachsen sich dafür einsetzen, dass keine versteckten Kürzungen von Fördermitteln dadurch entstehen, dass die Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer entfällt.

 

  • Da sich das Vergaberecht immer mehr als Flaschenhals - insbesondere bei Baumaßnahmen gerade für mittlere und kleine Handwerksbetriebe - erweist, sollten Erleichterungen bei den Vergabevorschriften unbedingt erfolgen. Bei Hochbaumaßnahmen muss die DIN 276 angepasst werden, weil die vorgegebenen 20 Prozent für Planung und Bauleitung aufgrund der zwingend vorgeschriebenen Fachplanungen (Heizung und Sanitär, Elektro etc.) bei weitem nicht mehr der Realität entsprechen.

Ansprechpartner:

Niedersächsischer Städtetag                                
Dirk-Ulrich Mende, Geschäftsführer                  
Prinzenstraße 17, 30159 Hannover                                      
Tel. 0511/36894-22, E-Mail post@nst.de           
Homepage: www.nst.de  

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
Thorsten Bullerdiek, Sprecher
Arnswaldtstr. 28, 30159 Hannover
Tel.: 0511/30285-44, E-Mail: bullerdiek@nsgb.de
Homepage: www.nsgb.de



Dokumente:

Anlage 1 zur Presseinformation Nr. 34 /2019 (PDF, 234 kB)


Pressemitteilung Nr. 34 /2019 (PDF, 150 kB)


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