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Pressemitteilung Nr. 14/2017
NST fordert Hilfsfonds für Flüchtlingsbürgen

Pressemitteilung Nr. 14/2017

NST fordert Hilfsfonds für Flüchtlingsbürgen

Der Niedersächsische Städtetag (NST) fordert das Land auf, einen Hilfsfond für Personen und Institutionen einzurichten, die von Rückforderungen aus Verpflichtungserklärungen betroffen sind. In den Jahren 2013 und 2014 hatten Privatpersonen und Institutionen auf Basis einer unrichtigen Rechtsauffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Bürgschaftserklärungen für geflüchtete Syrer unterschrieben.

Entgegen der Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums vertrat das Niedersächsische Innenministerium damals die Auffassung, die Bürgen würden von ihren finanziellen Verpflichtungen für die eingereisten Syrer mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels befreit. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26. Januar 2017 allerdings die Auffassung des Bundesinnenministeriums bestätigt. Danach haftet ein Bürge für die Kosten des Lebensunterhalts eines Flüchtlings auch nach Zuerkennung eines Aufenthaltstitels. Da die Verpflichtung auch rückwirkend gilt, kommen so in Extremfällen sechsstellige Summen zustande.

 „Es kann nicht sein, dass wohlmeinende Bürger oder Kirchengemeinden derartigen Härten ausgesetzt werden, weil sie vom Niedersächsischen Innenministeriums falsch beraten wurden“, sagt Frank Klingebiel, Präsident des NST und Oberbürgermeister Salzgitters. „Hier ist das Land in der Verantwortung, mit einem Hilfsfonds diejenigen zu unterstützen, die ihre Erklärungen bis Anfang 2015 abgegeben haben“, ergänzt Ulrich Mädge, Vizepräsident des NST und Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg.

07. Dezember 2017

Ansprechpartner: Dr. Jan Arning, Tel: 0511 / 368 94-16, Mobil: 0172 / 53975-16

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de



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