Bei der Aufnahme in den Kommunen sei, so NST-Vizepräsident Jürgen Krogmann – gleichzeitig Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg, eine Registrierung über die zuständige Ausländerbehörde erforderlich: „Auf dieser Grundlage erfolgt die gleichmäßige Verteilung der ukrainischen Flüchtlinge auf die niedersächsischen Kommunen sowie der Bezug von entsprechenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. “
„Aus meinen Erfahrungen in Salzgitter ist es erforderlich, dass das Land gleichzeitig ukrainische Flüchtlinge auch zentral aufnimmt; insbesondere dann, wenn die kommunalen Kapazitäten schlicht erschöpft sind“, ergänzt Frank Klingebiel: „Wir wollen die Menschen gern aufnehmen, wir wollen ihnen gesellschaftliche Teilhabe und Integration ermöglichen. Dabei muss aber die Leistungsfähigkeit der Kommune gesichert sein!“
„Auch die gleichmäßige Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen ist ebenfalls dringend erforderlich“, so Klingebiel und Krogmann gemeinsam: „Es kann schnell zu einer Überlastung des örtlichen, kommunalen Systems kommen, wenn in einer Kommune eine Vielzahl von Minderjährigen ohne Begleitung ankommt. Gerade diese Kinder brauchen gute Betreuung durch Fachkräfte.“
9. März 2022
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