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Pressemitteilung Nr. 10 / 2021
Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter

Der Niedersächsische Städtetag (NST) fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen den geplanten Gesetzentwurf zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu stimmen. „Niedersachsen verfolgt bereits seit langem den Weg, Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter im Rahmen der Ganztagsschule sicherzustellen“, erklärt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg, Ulrich Mädge: „Eine Verankerung des Rechtsanspruchs im SGB VIII und damit in der Hortbetreuung würde das Nebeneinander von Hort und schulischer Bildung nur verstetigen und zu einem bildungspolitischen Rückschritt führen.“

Der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Frank Klingebiel ergänzt: „Es muss stattdessen ein konsequenter Ausbau der Ganztagsbeschulung erfolgen. Bildung und Betreuung müssen in einem System unter der Verantwortung des Landes zusammengeführt werden. Wir erwarten, dass sich das Land zu dem seit 2014 etablierten niedersächsischen Weg bekennt und entweder auf Bundesebene für eine angemessene Finanzausstattung sorgt oder diese im Rahmen des Landeshaushalts gewährleistet. Die Träger der kommunalen Jugendhilfe sind in Niedersachsen nicht verantwortlich für die Einrichtung von Ganztagsschulen.“

„Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass die Kommunen nicht als Ausfallbürgen für Bund und Land herhalten müssen. Bund und Länder sollten sich mehr Zeit nehmen und einen für alle Seiten umsetzbaren Gesetzentwurf erarbeiten – ausgestattet mit einer auskömmlichen Finanzierung. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Wegen des großen Fachkräftemangels fordern wir das Land außerdem auf, kurzfristig eine Fachkräfteoffensive bei den Erzieherinnen und Erziehern zu starten und endlich die Erzieherausbildung zu modernisieren. Ohne Erzieherinnen und Erzieher ist die Erfüllung des Rechtsanspruchs nicht umsetzbar“, so Präsident Mädge abschließend.

22.04.2021

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

Pressemitteilung Nr. 10 / 2021 (PDF, 161 kB)


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