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Presseinformation vom 25. April 2008
Breite Offensive für verändertes Ladenöffnungsrecht
- Regelungen für Ausflusorte sollen wieder geändert werden

Pressemitteilung

Breite Offensive für verändertes Ladenöffnungsrecht
- Regelungen für Ausflugsorte sollen wieder geändert werden -

Gegen das seit einem Jahr geltende Ladenöffnungsrecht bildet sich eine nicht alltägliche Allianz: Der Niedersächsische Städtetag, kommunaler Spitzenverband für kreisfreie und kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, macht sich gemeinsam mit Kirchen und Handel für Änderungen bei den Sonn- und Feiertagsregelungen in aner­kannten Ausflugsorten stark.
Zum Hintergrund: Während früher Ausflugsorte lediglich die waren, die in einer speziellen Verordnung erfasst waren, sind es nach dem neuen Recht alle diejenigen Orte oder Orts­bereiche mit besonderer Bedeutung für den Fremdenverkehr, die vom Ministerium aner­kannt worden sind. Auch können jetzt neben dem Verkauf des täglichen Kleinbedarfs, wie z. B. Zeitungen, Schnittblumen, Fotoartikel oder Andenken, zusätzlich auch Bekleidungs­artikel und Schmuck verkauft werden. Im Ergebnis also eine beträchtliche Ausweitung der Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen gegenüber den bisherigen Regelungen.
Gegen diese neue Regelungen machen jetzt die genannten Institutionen mobil. Nach ihrer Auffassung bergen sie die Gefahr einer inflationären Entwicklung in den Aus­flugsorten und damit einer unkalkulierbaren Wettbewerbsverzerrung. Es wird die Gefahr einer Sonntagsöffnung „durch die Hintertür“ in Ausflugsorten befürchtet.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat inzwischen den Entwurf der „Grundsätze für die Anerkennung von Aus­flugsorten nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Ladenöffnungszeiten vom 8. März 2007“ vorgelegt. Nach den darin vorgesehenen Kriterien dürften insbesondere die großen Städte des Landes keine Probleme haben, den Anerkennungs­voraussetzungen zu entsprechen, insbesondere auch das hohe Aufkommen von in der Regel 100.000 Tages- oder Übernachtungsgäste pro Jahr zu erreichen. Die durch diese Privilegierung der Ausflugsorte beim Sonntagsverkauf entstehenden Kaufkraft­verlagerungen gehen nach Auffassung der Partner eindeutig zu Lasten der kleinstädtisch-gemeindlichen Umlandkommunen größerer Städte. Zudem weisen sie darauf hin, dass auch der grundgesetzlich garantierte Schutz des Sonntags und der staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung weitgehend aufgehoben wird.
In einer gemeinsamen Eingabe an die Niedersächsische Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann sowie an den Niedersächsischen Wirtschaftsminister Walter Hirche wird jetzt dafür plädiert, den Sonn- und Feiertagsverkauf in Ausflugsorten weitgehend wieder auf das zurückzuführen, was vor der gesetzlichen Neuregelung galt.
Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages Heiger Scholz hierzu: „Wir fordern die Landesregierung eindringlich auf, die politische Initiative zu einer Änderung der Gesetzeslage zu ergreifen. Im neuen Gesetz selbst ist zwar eine Überprüfung der Auswirkungen bis zum 31. März 2010 vorgesehen. Ein Abwarten bis dahin erscheint uns allerdings als nicht möglich. Anderenfalls ist zu befürchten, dass zahlreiche große Städte mit historischen Innenstadtkernen versuchen werden, als Ausflugsort anerkannt zu werden. Dies ginge zu Lasten der Umlandkommunen.“
Hannover, den 25. April 2008


Ansprechpartner: Klaus Bothe, 0511 / 368 94-17
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Dokumente:

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