Hilfsnavigation
Wappen Niedersächsischer Städtetag
Volltextsuche

Seiteninhalt

Presseinformation vom 20. Dezember 2007||NST zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Bund nicht aus der Verantwortung entlassen

Presseinformation

NST zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

Bund nicht aus der Verantwortung entlassen

„Der Bund darf auch künftig nicht aus seiner Verantwortung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit entlassen werden. Eine vollständige Kommunalisierung lehnen wir ab“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Celles Oberbürgermeister Dr. h.c. Martin Biermann, zum Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Hartz IV-Reform. Der NST werde sich konstruktiv in die Debatte einbringen, wie die Rollen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und den begleitenden sozialen Leistungen in Zukunft neu organisiert werden sollen. Jetzt seien neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen erforderlich.

Zum Hintergrund: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erklärte die Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (Argen) für verfassungswidrig. Die Betreuung der bundesweit rund 5,2 Millionen Empfänger von Hartz IV-Leistungen muss nun verwaltungstechnisch neu organisiert werden. Selbstverständlich respektiere der Niedersächsische Städtetag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Weiter betonte Dr. Biermann: „Wegen der mehrjährigen Übergangsfrist besteht für die betroffenen Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, kein Anlass zur Unruhe. Die gesetzlichen Leistungsansprüche werden bis zu einer Neuregelung wie bisher von den jetzt zuständigen Stellen erfüllt." Nun komme es darauf an, den vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten Übergangszeitraum gut zu nutzen, auch wenn die örtlichen Arbeitsgemeinschaften des Bundes und der Kommunen in ihrer heutigen Form für verfassungswidrig erklärt worden sind. Es müsse eine rechtlich tragfähige Form der Zusammenarbeit neu entwickelt werden. Klar sei aber auch, dass eine enge Kooperation zwischen beiden Ebenen auch künftig nötig sein wird, um die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Probleme zu lösen. Nur ein umfassendes Hilfesystem, in dem alle sozialpolitischen Leistungen inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt sind, kann die Integration langzeitarbeitsloser Menschen gewährleisten.

Die nun notwendige Neuregelung sollte genutzt werden, um verschiedene soziale Leistungen besser aufeinander abzustimmen: Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz einerseits und Arbeitslosengeld II mit ergänzenden Kosten der Unterkunft andererseits. Bislang ist das Zusammenspiel dieser Leistungen nicht in sich stimmig geregelt.

20.12.07

Ansprechpartner: Christian Geiger, Tel. 0511 / 368 94-15

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de



Dokumente:

70622_1241757_0 (PDF, 141 kB)


Alle Dokumente als Zip (ZIP, 8 kB)