Bei der beabsichtigten Neubestimmung des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Gesetzgebungsverfahren müssen kommunalen Belange stärker als in der Vergangenheit berücksichtigt werden. Dies ist eines der zentralen Anliegen des Niedersächsischen Städtetages, dessen Präsidium sich in seiner heutigen Sitzung im Rathaus der Stadt Lüneburg mit den Beratungen der sog. Föderalismuskommission befasst hat. Diese Kommission ist vom Bundestag und Bundesrat damit beauftragt worden, Vorschläge zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung vorzulegen.
Der Präsident des Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Lüneburg, wies darauf hin, dass im Grundgesetz ein effektives Anhörungsrecht der kommunalen Spitzenverbände bei Gesetzesvorhaben verankert werden müsse. Denn allzu häufig hätten diese finanzielle Auswirkungen für die ohnehin schon arg gebeutelten Kommunen. Gleichzeitig seien die direkten Durchgriffsmöglichkeiten des Bundes auf die Kommunen auf das unerlässliche Mindestmaß zurückzuführen. Denn die Städte und Gemeinden litten zunehmend darunter, dass sie vom Bund als die Ebene bestimmt werden, die kostenträchtige Bundesgesetze auszuführen habe. Als Beispiele nannte Mädge das Bundessozialhilfegesetz, das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Grundsicherungsgesetz.
Für die verbleibenden Fälle fordert der Städtetag die strikte Beachtung des Konnexitätsprinzips: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“. Dazu gehört auch ein Abbau von Mischfinanzierungen, die Zuständigkeiten und Finanzverantwortungen verwässern.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Wolfgang Schrödter, teilte ergänzend hierzu mit, dass der Bund auch die finanzielle Verantwortung für europarechtliche Vorgaben übernehmen müsse. Im Übrigen habe sich der Bund schon im Vorfeld europäischer Regelungen Klarheit über deren kommunale Auswirkungen zu verschaffen und hierfür später auch finanziell einzustehen. Dies setze eine frühzeitige Anhörung der kommunalen Spitzenverbände voraus. Schrödter: „Die damit zusammenhängenden Fragen und Probleme werden wir in der nächsten Sitzung unseres Rechts- und Verfassungsausschusses mit der Niedersächsischen Justizministerin, Frau Elisabeth Heister-Neumann, erörtern, die für das Land in der Föderalismuskommission mitwirkt.“.
70622_281907_0 (PDF, 136 kB)
Alle Dokumente als Zip (ZIP, 5 kB)