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Presseinformation vom 19. Februar 2004||Städtetag: Grundgesetz muss kommunalfreundlicher werden

Bei der beabsichtigten Neubestimmung des Zusam­menwirkens von Bund und Ländern im Gesetzge­bungsverfahren müssen kommunalen Belange stär­ker als in der Vergangenheit berücksichtigt werden. Dies ist eines der zentralen Anliegen des Nieder­sächsischen Städtetages, dessen Präsidium sich in seiner heutigen Sitzung im Rathaus der Stadt Lüne­burg mit den Beratungen der sog. Föderalismus­kommission befasst hat. Diese Kommission ist vom Bundestag und Bundesrat damit beauftragt worden, Vorschläge zur Modernisierung der bundesstaatli­chen Ordnung vorzulegen.

Der Präsident des Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Lüneburg, wies darauf hin, dass im Grundgesetz ein effektives Anhörungsrecht der kommunalen Spitzenverbände bei Gesetzesvorha­ben verankert werden müsse. Denn allzu häufig hätten diese finanzielle Auswirkungen für die ohne­hin schon arg gebeutelten Kommunen. Gleichzeitig seien die direkten Durchgriffsmöglichkeiten des Bundes auf die Kommunen auf das unerlässliche Mindestmaß zurückzuführen. Denn die Städte und Gemeinden litten zunehmend darunter, dass sie vom Bund als die Ebene bestimmt werden, die kosten­trächtige Bundesgesetze auszuführen habe. Als Bei­spiele nannte Mädge das Bundessozialhilfege­setz, das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Grundsi­cherungsgesetz.

Für die verbleibenden Fälle fordert der Städtetag die strikte Beachtung des Konnexitätsprinzips: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“. Dazu ge­hört auch ein Abbau von Mischfinanzierungen, die Zuständigkeiten und Finanzverantwortungen ver­wässern.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Wolf­gang Schrödter, teilte ergänzend hierzu mit, dass der Bund auch die finanzielle Verantwortung für eu­roparechtliche Vorgaben übernehmen müsse. Im Übrigen habe sich der Bund schon im Vorfeld euro­päischer Regelungen Klarheit über deren kommu­nale Auswirkungen zu verschaffen und hierfür später auch finanziell einzustehen. Dies setze eine frühzei­tige Anhörung der kommunalen Spitzenverbände voraus. Schrödter: „Die damit zusammenhängenden Fragen und Probleme werden wir in der nächsten Sitzung unseres Rechts- und Verfassungsausschus­ses mit der Niedersächsischen Justizministerin, Frau Elisabeth Heister-Neumann, erörtern, die für das Land in der Föderalismuskommission mitwirkt.“.



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