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Presseinformation anlässlich der Urteilsverkündung am 7. März 2008||Staatsgerichtshof zwingt Land zum Abbau der kommunalen Kassenkredite


Niedersächsischer Städtetag

PRESSEINFORMATION

Staatsgerichtshof zwingt Land zum Abbau der kommunalen Kassenkredite

Mit Bedauern haben der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund die heutige Entscheidung des Staatsgerichtshofs zur Kenntnis genommen, die erhebliche Kürzung der Finanzausgleichsmittel im Jahre 2005 durch das Land nicht zu beanstanden. Zugleich begrüßen es beide Verbände, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung dem Land aufgegeben hat, „dafür Sorge zu tragen, dass die entgegen den gesetzlichen Vorschriften aufgenommenen Kassenkredite auf ein zulässiges Maß zurückgeführt werden“ [Schlusssatz der Urteilsbegründung].

Elf Städte, Gemeinden und Samtgemeinden hatten vor dem Staatsgerichtshof in Bückburg gegen die Reduktion der Finanzausgleichsmasse durch das Haushaltsbegleitgesetz 2005 geklagt. Zum Bedauern der gesamten kommunalen Familie in Niedersachsen hat der Staatsgerichtshof heute festgestellt, dass die seinerzeitige Kürzung der kommunalen Einnahmen um 150 Mio. EURO, die auch jetzt noch mit mindestens 75 Mio. EURO jährlich wirkt, mit der Niedersächsischen Verfassung vereinbar war. Das Land Niedersachsen hatte mit der schlichten Behauptung, dass die Finanzausstattung der kommunalen Ebene sich besser entwickelt habe als die des Landes, zur Stärkung des Landeshaushaltes die gesetzlich vorgesehenen Zuweisungen an die Kommunen um zunächst 150 Mio. EURO in 2005 gekürzt.

Beide gemeindlichen Spitzenverbände wiesen übereinstimmend darauf hin, dass die Finanzausstattung der kommunalen Ebene im Jahr 2005 und auch in den Folgejahren keinesfalls besser als die des Landes gewesen sei. Allein die bis heute andauernde, nach dem Buchstaben des Gesetzes gar nicht zulässige Inanspruchnahme von Kassenkrediten in Milliardenhöhe durch die Kommunen in Niedersachsen macht deutlich, in welcher desolaten Finanzsituation sich – trotz derzeit wieder steigender Einnahmen – viele Städte und Gemeinden bis auf weiteres befinden.

Die Vertreter der beiden kommunalen Spitzenverbände machten deutlich, dass die noch bestehende Kürzung im kommunalen Finanzausgleich viele Städte und Gemeinden vorerst zur weiteren Verschiebung dringend erforderlicher Investitionen in die kommunale Infrastruktur zwinge. Das Gericht habe das Land jedoch nunmehr verpflichtet, die Städte und Gemeinden an der eigenen Konsolidierungsdividende des Landes unverzüglich zu beteiligen. Die verbesserte finanzielle Leistungsfähigkeit müsse sich zugleich in einer verbesserten Finanzausstattung der niedersächsischen Städte und Gemeinden widerspiegeln. Die heute mehr als 4 Mrd. Euro betragenden Kassenkredite der niedersächsischen Städte und Gemeinden müssten zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgebaut werden.

Auch nach der heutigen Entscheidung bleibt die Forderung nach einer dem gemeindlichen Aufgabenvolumen entsprechenden Finanzausstattung bestehen. Städte- und Gemeindebund und Städtetag erwarten, dass die neu gewählte Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich endlich wieder adäquat dotiert und die Haushaltsinteressen des Landes nicht einfach vor die der Kommunen stellt.

7. März 2008

Ansprechpartner:   NST:      Geschäftsführer Christian A. Geiger, 0511 / 36894-16
                               NSGB:    1. Beigeordneter Berthold Ernst, 0511 / 30285-47 und

                                             Beigeordneter Meinhard Abel, 0511 / 30285-41

                              

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