Die von der Niedersächsischen Landesregierung in der Kabinettssitzung am 17.April 2007 beschlossene Veränderung des Gesetzentwurfs über das beitragsfreie Kindergartenjahr hat der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, der Celler Oberbürgermeister Dr. h.c. Martin Biermann, als deutliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Lösung begrüßt.
„Durch die gesetzliche Freistellung von Kindergartenentgelten in dem Jahr vor Eintritt der Schulpflicht und die Übernahme der ausfallenden Entgelte durch das Land hat die Niedersächsische Landesregierung das in der Niedersächsischen Verfassung geregelte Konnexitätsprinzip gewahrt,“ erklärte Martin Biermann. Damit übernehme das Land die Finanzlasten bei der Kindergartenbetreuung aus dem Wegfall von Entgeltzahlungen der Eltern. Biermann erklärte des Weiteren, er gehe davon aus, dass die pauschalen Erstattungsbeträge von 120 Euro für den Halbtagsplatz und 160 Euro für den Ganztagsplatz pro Monat nahezu überall im Lande die wegfallenden Elternentgelte ausgleichen werden. Durch die ebenfalls vorgesehene Überprüfungsregelung im Jahre 2011 könne festgestellt werden, ob der Zuweisungsbetrag im Hinblick auf die Kostenentwicklung, aber auch bezogen auf die Ausweitung der Angebotspalette bei der Kinderbetreuung auskömmlich sei. Dies sei aus Sicht von Biermann ein Entgegenkommen gegenüber den Kommunen, welche ohnehin den größten Teil der Finanzierungslast bei der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen trügen.
70622_1046132_0 (PDF, 133 kB)
Alle Dokumente als Zip (ZIP, 5 kB)