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Presseinformation||Städtetag begrüßt Veränderungen beim Gesetzentwurf für das beitragsfreie Kindergartenjahr

Die von der Niedersächsischen Landesregierung in der Kabinettssitzung am 17.April 2007 beschlossene Verän­derung des Gesetzentwurfs über das beitragsfreie Kin­dergartenjahr hat der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, der Celler Oberbürgermeister Dr. h.c. Martin Biermann, als deutliche Verbesserung gegen­über der ursprünglichen Lösung begrüßt.

„Durch die gesetzliche Freistellung von Kindergartenent­gelten in dem Jahr vor Eintritt der Schulpflicht und die Übernahme der ausfallenden Entgelte durch das Land hat die Niedersächsische Landesregierung das in der Niedersächsischen Verfassung geregelte Konne­xitätsprinzip gewahrt,“ erklärte Martin Biermann. Damit übernehme das Land die Finanzlasten bei der Kin­dergartenbetreuung aus dem Wegfall von Entgeltzahlun­gen der Eltern. Biermann erklärte des Weiteren, er gehe davon aus, dass die pauschalen Erstattungsbeträge von 120 Euro für den Halbtagsplatz und 160 Euro für den Ganztagsplatz pro Monat nahezu überall im Lande die wegfallenden Elternentgelte ausgleichen werden. Durch die ebenfalls vorgesehene Überprüfungsregelung im Jahre 2011 könne festgestellt werden, ob der Zuwei­sungsbetrag im Hinblick auf die Kostenentwicklung, aber auch bezogen auf die Ausweitung der Angebotspalette bei der Kinderbetreuung auskömmlich sei. Dies sei aus Sicht von Biermann ein Entgegenkommen gegenüber den Kommunen, welche ohnehin den größten Teil der Finanzie­rungslast bei der Betreuung von Kindern in Tagesein­richtungen trügen.



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70622_1046132_0 (PDF, 133 kB)


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