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Presseinformation Nr. 8 / 2016
"Öffentliche Ordnung" muss im Gesetz stehen bleiben

Pressemitteilung Nr. 8 / 2016

„Öffentliche Ordnung“ muss im Gesetz stehen bleiben


Nach Auffassung des Niedersächsischen Städtetags (NST) darf der Begriff „Öffentliche Ordnung" auf keinen Fall – wie von der Landesregierung geplant – aus dem Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (NSOG) gestrichen werden. „Für die Städte und Gemeinden hat der Rechtsbegriff „Öffentliche Ordnung“ eine überragende Bedeutung. Denn es gibt eine ganze Reihe von Störungen im öffentlichen Raum, die nach Polizeirecht nicht als Gefahr anzusehen sind und trotzdem die öffentliche Ordnung massiv stören“, so NST-Präsident Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter.
 
Der Wegfall des Begriffs beträfe beispielsweise die Nutzung öffentlicher Straßen, Plätze und Flächen. Gegen aggressives Betteln, übermäßigen öffentlichen Alkoholkonsum, aber auch das Betreten von unischeren Eisflächen könne nicht mehr vorgegangen werden. Auch stünden bestehende Lärmschutzregelungen ohne ausreichende Rechtsgrundlage da. So könnten Kommunen bei Lärm nur noch bei nachweislicher Gesundheitsgefährdung aktiv werden, nicht aber bei Lärmbelästigung. Auch werde das Vorgehen gegen rechtsextremistische Aktivitäten in den Städten und Gemeinden erschwert.
 
Der NST weist zudem darauf hin, dass der Begriff Öffentliche Ordnung auch bei der Bewältigung künftiger, noch nicht gesetzlich geregelter sozialer Konflikte für das Ordnungsrecht hilfreich ist. „Gerade um diesen Sachverhalten bereits im Vorfeld begegnen   zu können, ist der Begriff „Öffentliche Ordnung“ weiter absolut notwendig", so Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Vizepräsident des NST. Darunter könne beispielsweise grob sozialschädliches Verhalten fallen wie das Verspotten alter und hilfloser Menschen oder von Menschen mit Behinderungen.
 
26. Mai 2016
 

Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel: 0511 / 368 94-22, Mobil: 0172 / 53975-22

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