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Presseinformation Nr. 8 / 2015
Nach BVG-Urteil: ÄFinanzmittel aus Betreuungsgeld in Kitas investieren

Pressemitteilung Nr. 8 / 2015
Nach BVG-Urteil: Finanzmittel aus Betreuungsgeld in Kitas investieren
 


Der Niedersächsische Städtetag (NST) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum Betreuungsgeld ausdrücklich begrüßt. Jetzt gelte es, die Leistung zu beenden und dadurch freigewordene Finanzmittel des Bundes in Höhe von rund 810 Millionen Euro in integrierte frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote zu investieren. „Das Betreuungsgeld hat von Anfang an völlig falsche familienpolitische Anreize gesetzt. Stattdessen sollte das Geld beispielsweise in die qualifizierte Betreuung von Kindern in Tagesstätten fließen. Hier herrscht immer noch großer Bedarf“, so Heiger Scholz, Hauptgeschäftsführer des NST.
 
Bis zum Urteil des BVG hatten Eltern seit August 2013 Anspruch auf die staatliche Familienleistung in Höhe von 150 Euro, wenn ihr Kleinkind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege in Anspruch nahm. Dagegen hatte das Land Hamburg aus formalen Gründen vor dem BVG Klage erhoben. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Prämie zuständig. Dieser Argumentation war der erste Senat des BVG am heutigen Dienstag gefolgt
 
Für den NST sind jedoch inhaltliche Argumente gegen das Betreuungsgeld ausschlaggebend: „Das Betreuungsgeld hat insbesondere bildungsferne Eltern oder Familien mit Migrationshintergrund abgehalten, ihre Kleinkinder in die Kita zu schicken. Doch gerade für diese ist frühkindliche Förderung besonders wichtig. Auch sind knapp 95 Prozent der Bezieher des Betreuungsgeldes Mütter. Das erschwert diesen Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf. Es darf deshalb auch keine wie auch immer geartete Fortsetzung der Prämie geben“, so Scholz
 

21. Juli 2015
 

Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel: 0511/36894-20; Handy: 0172-53975-22

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de


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