Pressemitteilung Nr. 8 / 2015
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Nach BVG-Urteil: Finanzmittel aus Betreuungsgeld in Kitas investieren
Der Niedersächsische Städtetag (NST) hat das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum Betreuungsgeld ausdrücklich
begrüßt. Jetzt gelte es, die Leistung zu beenden und dadurch
freigewordene Finanzmittel des Bundes in Höhe von rund 810 Millionen Euro
in integrierte frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote zu
investieren. Das Betreuungsgeld hat von Anfang an völlig falsche
familienpolitische Anreize gesetzt. Stattdessen sollte das Geld beispielsweise
in die qualifizierte Betreuung von Kindern in Tagesstätten fließen.
Hier herrscht immer noch großer Bedarf, so Heiger Scholz,
Hauptgeschäftsführer des NST.
Bis zum Urteil des BVG hatten Eltern seit August 2013 Anspruch auf die
staatliche Familienleistung in Höhe von 150 Euro, wenn ihr Kleinkind keine
frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten
Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege in Anspruch nahm. Dagegen hatte das
Land Hamburg aus formalen Gründen vor dem BVG Klage erhoben. Nicht der
Bund, sondern die Länder seien für die Prämie zuständig.
Dieser Argumentation war der erste Senat des BVG am heutigen Dienstag gefolgt
Für den NST sind jedoch inhaltliche Argumente gegen das Betreuungsgeld
ausschlaggebend: Das Betreuungsgeld hat insbesondere bildungsferne Eltern
oder Familien mit Migrationshintergrund abgehalten, ihre Kleinkinder in die
Kita zu schicken. Doch gerade für diese ist frühkindliche
Förderung besonders wichtig. Auch sind knapp 95 Prozent der Bezieher des
Betreuungsgeldes Mütter. Das erschwert diesen Frauen den Wiedereinstieg in
den Beruf. Es darf deshalb auch keine wie auch immer geartete Fortsetzung der
Prämie geben, so Scholz
21. Juli 2015
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