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Presseinformation Nr. 4/2019: NST fordert Zulage für Notfallsanitäter

Die Oberbürgermeisterkonferenz fordert die Landesregierung auf, eine Zulage für Notfallsanitäter zu schaffen. Mit solchen finanziellen Anreizen müssen wir die Bereitschaft des Personals fördern, sich dieser anspruchsvollen und wichtigen Fortbildung zu stellen, um auch künftig über ausreichend qualifiziertes Personal zu verfügen, erklärte der Vorsitzende der Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Klaus Mohrs (Wolfsburg).

Im Jahr 2013 wurde mit dem Notfallsanitätergesetz das Berufsbild „Notfallsanitäter“ einge­führt. Spätestens ab dem Jahre 2023 muss laut Niedersächsischem Rettungsdienstgesetz auf jedem Rettungswagen ein Notfallsanitäter als Transportführer eingesetzt werden. Grundsätzlich sollten diese künftig, so der Beschluss der Oberbürgermeisterkonferenz, nach der Besoldungs­gruppe A 9 besoldet werden sollen. Für Kommunen, die eine solche Einordnung nicht darstellen können, ist eine Zulage für geleistete Schichten vorzusehen.

15. Februar 2019

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

1405734_0 (PDF, 140 kB)


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