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Presseinformation Nr. 32/2020: NST fordert Änderung der Corona-Politik auf Bund-Länder-Ebene

In seiner heutigen Präsidiumssitzung hat der Niedersächsische Städtetag das Land aufgefordert, sich im Rahmen der nächsten Bund-Länder-Konferenz am 15. Dezember 2020 für Änderungen der Corona-Politik einzusetzen.

„Die Regelungen der Personen pro Verkaufsfläche erschließt sich nicht; auch das Verbot von Feuerwerken ist in dieser Form schwer durchsetzbar“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg).

„Unabhängig davon bedarf es aber auch Änderungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung“, erklärte der Vizepräsident und Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Frank Klingebiel. Hier müsse eine Gleichbehandlung zwischen Leistungssportlerinnen und -sportlern hergestellt werden, die an einem Bundesstützpunkt oder an einem Landesleistungszentrum oder einem Landesstützpunkt trainieren und solchen, die das nicht tun. Nur die Erstgenannten dürften derzeit trainieren, die Letztgenannten nicht.

Zum Hintergrund einige Forderungen aus dem Beschluss im Detail:

1. Das Präsidium des Niedersächsische Städtetag hält die Regelung über die max. Kundenzahl in Verkaufsflächen (§ 10 Abs. 3) für nicht plausibel. Warum sich in einem flächenmäßig großen Geschäft nur halb so viele Personen pro m² Verkaufsfläche aufhalten dürfen als in einem kleinen, erschließt sich nicht. Diese Regelung muss aufgrund der nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung gestrichen werden.

2. Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages ist der Auffassung, dass die neue Regelung in § 10 a (Verbot von Feuerwerken) der Corona-Verordnung schwer kontrollierbar ist und einen erheblichen Aufwand bei den Gefahrenabwehrbehörden und bei der Polizei auslösen wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich bei Verboten auf bestimmten Straßen und Plätzen die Szenarien auch lokal sehr kurzfristig verschieben.

3. Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages fordert, in § 16 der Niedersächsischen Corona-VO (Spitzen- und Profisport) den Halbsatz „und an einem Bundesstützpunkt, einem Landesleistungszentrum oder einem Landesstützpunkt trainieren“ zu streichen. In Städten mit Stützpunkten und Leistungszentren darf trainiert werden, in anderen Städten ohne Stützpunkte und Zentren dürfen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler nicht trainieren. Damit werden Teile des niedersächsischen Spitzensportes lahmgelegt und der sportliche Wettbewerb wird verzerrt.

3.12.2020

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

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