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Presseinformation Nr. 3/2019: „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ - NST fordert Finanzierung der geänderten Förderbedingungen

„Die im Bündnis für bezahlbares Wohnen beschlossene Änderung der Förderbedingungen und Fördersätze für den sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen müssen unverzüglich durch die Landesregierung umgesetzt werden“, fordert der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg): „Wir erinnern den Ministerpräsidenten ausdrücklich an seine Zusagen aus dem wohnungspolitischen Kongress, die benötigte Finanzierung mit den Haushaltsüberschüssen aus 2018 zu ermöglichen! Die niedersächsischen Städte warten dringend auf die Umsetzung des Bündnisbeschlusses.“

„Gemeinsames Ziel des Bündnisses war und ist es, dass der soziale Wohnungsneubau möglichst schnell beginnen kann!“, so der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages, Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter). Bereits im August 2018 habe das Bündnis für bezahlbares Wohnen Empfehlungen zur Änderung der Förderbedingungen und Fördersätze getroffen, um das Ziel der Schaffung von 40.000 neuen bezahlbaren Wohnungen bis 2030 realisieren zu können. Ursprünglich sollte die Änderung der Förderbestimmungen schon zum 1.1.2019 umgesetzt sein.

Hintergründe:

Am 29. August 2018 hat sich das Plenum des Bündnisses für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen per Beschluss den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Thema „Weiterentwicklung der Wohnraumförderung/ Förderbedingungen und Fördersätze“ angeschlossen. Die Empfehlung der Arbeitsgruppe 1 unter des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie des Verbandes der Wohnungswirtschaft (VDW) hatten im wesentlichen folgenden Inhalt:

1. Bis 2030 sollen 40.000 neue Sozialwohnungen geschaffen werden.

2. Sozialer Wohnungsbau wird trotz Kostensteigerungen gerade dort (wieder) möglich gemacht, wo er am dringendsten benötigt wird: In den Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten.

3. Die Förderbestimmungen für den sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen werden verbessert durch:

· Erhöhung der förderfähigen Baukosten pro qm

· Bildung von Baukostenstufen mit regionalisierten Bemessungsgrenzen

· Erhöhung des Tilgungsnachlasses für Mietwohnraum für Haushalte mit niedrigem Einkommen

· Regionale Staffelung und Erhöhung von zulässigen Mietobergrenzen

· Erhöhung des Förderanteils

Im Nachgang der Beschlussfassung befasste sich das MU sogleich mit der Änderung der Förderbedingungen. Ein Inkrafttreten der geänderten Förderbedingungen wurde seitens MU zum 1.1.2019 in Aussicht gestellt; bei späterem Inkrafttreten ein rückwirkendes Inkrafttreten der geänderten Förderbedingungen.

7. Februar 2019

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

1405300_0 (PDF, 243 kB)


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